Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 61

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bei den Parteispenden, bei der Transparenz der Parteispenden Änderungen gegeben hat. Es waren die Grünen, die den Druck gemacht haben und sich durchgesetzt haben.

Genauso war es bei der Korruptionsgesetzgebung. Ich kann mich noch erinnern: Hinsichtlich des Korruptionsprivilegs für Abgeordnete, dass die also quasi nicht belangbar sind, haben Sie von SPÖ, FPÖ, BZÖ und ÖVP mir immer erklärt, das könne man alles nicht regeln. – Wir haben nicht aufgegeben. Es ist das Gesetz geändert worden.

Oder beim Anfüttern, ich kann mich erinnern: Da ist schon der ganze Korruptions­skandal aufgebrochen, hat es noch eine Besprechung – Kollege Kogler wird sich erinnern – im Justizministerium gegeben, wo Cap und Kopf uns erklärt haben: Ja, vielleicht bei der Abgeordnetenkorruption machen wir etwas, aber beim Anfüttern, da ändern wir nichts, denn das haben wir ja bewusst damals aufgeschnürt! – Gott sei Dank war auch da der Druck groß genug, und die Grünen haben sich durchgesetzt, und diese Stimmungspflege durch Geschenke an Politiker und Verwaltungsbeamte konnte abgestellt werden.

So, und wir sind mitten in den Aufräumungsarbeiten, und die sind noch nicht zu Ende. Dieser Bericht von über 600 Seiten enthält ja ein paar Empfehlungen, und das sind die nächsten Punkte, die wir angehen werden.

Der erste Punkt ist – es ist von Kollegin Moser schon angesprochen worden –: Der Untersuchungsausschuss muss ein Minderheitsrecht werden. Das ist kein Verhand­lungspunkt, sondern das ist eine fixe Zusage, die es seit April 2009 gibt, und ich sage Ihnen eines: Es ist eine Investition in Ihre Zukunft – denn so, wie Sie weitermachen, werden Sie bald auf der Oppositionsbank sitzen und froh sein, dass Sie als Opposition ein Minderheitsrecht haben. (Beifall bei den Grünen.)

Ein zweiter Punkt ist die gerichtliche Strafbarkeit bei der Parteienfinanzierung. Das Elegante daran ist ja, dass nach dem österreichischen Strafrecht auch Parteien ver­urteilt werden können, nämlich nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Es gibt übrigens bereits eine Partei in Österreich, die strafrechtlich verurteilt wurde. Das war die FPÖ Burgenland wegen Verhetzung. Und warum soll das nicht auch bei einem Delikt, bei einem Verstoß gegen das Parteispendengesetz der Fall sein?

Und das Letzte ist die Ausstattung der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Jetzt muss man sich vorstellen: Da hat es einen Bedarf von 40 Staatsanwälten gegeben. Jahrelang hat eine Handvoll gewerkt, dann hat man, Gott sei Dank, auf 17 aufgestockt, jetzt kommen weitere 14 dazu. Das ist in Ordnung, aber auch das erfolgte wiederum nur aufgrund des zähen Drucks.

Wir werden nicht aufgeben. Es gibt das Versprechen von uns, dass wir in dieser Re­publik den Neustart organisieren. Und in diesem Sinne werden wir nicht lockerlassen, bis auch alle diese Forderungen umgesetzt sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


15.53.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Rosenkranz, ich möchte Ihnen in einem Punkt recht geben: Wir sollten hier eine Dringliche Anfrage an die Justizministerin diskutieren, gemeinsam diskutieren. Wissen Sie, wer der Erste war, der sich überhaupt nicht daran gehalten hat? – Es war – er ist nicht mehr im Saal – Ihr Klubobmann Strache. Und ich muss zu seinen Ausführungen


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