Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 77

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch jetzt wurde von den Ärz­ten wieder Protest angekündigt, Protest gegen die Gesundheitsreform, die die Regie­rung mit Bundesminister Stöger realisieren möchte. Ich meine, die Aktion, die die Ärzte nun ankündigen, ist nicht nur überreizt, sie widerspricht dem Berufsethos der Ärzte. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit derartigen, unsinnigen Pla­katen (der Redner hält ein Plakat hoch) wollen die Ärzte in ganz Österreich auftreten. Ich fordere Sie von hier, von dieser Stelle auf (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben den Ärzten ...!): Ziehen Sie diese Protestaktionen zurück! Sie verunsichern die Menschen! Es kommt zu einer Panikmache durch Ärzte, und das ist mit aller Entschie­denheit abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: ... ist Panikmache?)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! ELGA hat sehr viel mit Daten­schutz zu tun. Ich sage es Ihnen hier ganz klar und deutlich: Ich war zu Beginn der De­batte gegen die Elektronische Gesundheitsakte, aber es ist uns in vielen Verhand­lungsrunden und Gesprächen gelungen, Datensicherheitsmaßnahmen vorzusehen, die über dem Standard des Datenschutzgesetzes liegen. (Abg. Öllinger: Das ist keine Kunst!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! § 14 schreibt Standards vor, die eben über dem Datenschutzgesetz liegen (Abg. Öllinger: Das ist keine Kunst!), weil die Verwendung der Gesundheitsdaten, Kollege Öllinger, auf § 9 Ziffer 13 Daten­schutzgesetz beschränkt wird.

Wir haben allerdings ein Problem, und zwar die Bundesländer. Ich möchte es ganz of­fen aussprechen: Wir haben unterschiedliche Systeme, wir haben neun verschiedene Krankenanstaltengesetze mit unterschiedlichsten datenschutzrechtlichen Standards. Nach einigen Krankenanstaltengesetzen können beispielsweise Massenabfragen durch­geführt werden, es gibt keine Patientensouveränität, es gibt nicht die Möglichkeit, dass Patienten kontrollieren, wer ihre Gesundheitsdaten verwendet hat.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bekommen mit ELGA erstmals einheitliche ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt wissen Sie selber nicht, was wir bekommen!) ... eine einheitliche Regelung über Gesundheitsdaten in Ös­terreich. Die Bundesländer sind aufgefordert, endlich ihre Krankenanstaltengesetze so zu ändern, dass sie zumindest der Richtlinie der Europäischen Union entsprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.50.53

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu ELGA: Grundsätzlich ist ELGA ja eine gute Sache. Man muss sich einmal überlegen, was in Österreich jeden Tag so passiert. Es gibt eine Studie, die belegt, dass es in Ös­terreich aufgrund von Medikamenten, die sich miteinander nicht vertragen, über eine Million Wechselwirkungen gibt. Das heißt, ein Arzt verschreibt ein Medikament, ein anderer Arzt verschreibt ein anderes Medikament, weiß aber nichts davon, dass das schon verschrieben wurde, oder ein anderes, das nicht mit dem ersten zusammen­passt, und es entstehen Wechselwirkungen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Jetzt wissen wir, dass Wechselwirkungen mitunter auch gewaltige negative Folgen ha­ben können. Es gibt in Österreich auch einige Todesfälle wegen Wechselwirkungen. Genau das würde ELGA verhindern. Es würde dies deshalb verhindern, weil sowohl


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