Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 99

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sollen, weil das ist das, wo wir auch der Öffentlichkeit gegenüber Verantwortung zeigen müssen.

Wir wissen ganz genau, es ist ein Unterschied, ob jemand Anzeige erstattet oder ob es zu einer Anklageerhebung kommt. Bei einer Anklageerhebung sind schon sehr, sehr viele maßgebliche Umstände dabei, die dazu Anlass geben, anzunehmen, dass möglicherweise hinter dem Delikt auch etwas Wahres steckt. (Abg. Herbert: Aber zwei Drittel der Anklagen werden eingestellt, und die Kollegen bleiben auf der Strecke! So schaut die Realität aus!) Ich glaube, bei dieser Form von Delikten, nämlich bei Folter- und Sexualdelikten, sollten wir ganz klar bekennen, dass wir zwar sehr wohl hinter der Exekutive stehen, aber letztendlich hier auch unsere Verantwortung wahrnehmen müssen.

In der verbleibenden Zeit möchte ich noch ganz kurz etwas zum Thema Volks­anwaltschaft sagen. Ich finde es begrüßenswert, dass das Budget der Volksan­waltschaft um fast 3 Millionen € erhöht worden ist, aber nicht zum Vergnügen, sondern weil die Volksanwaltschaft mit dem OPCAT-Übereinkommen eine maßgebliche Anzahl von Mehrarbeit zu erwarten hat, nämlich durch die Kommissionen. Es sind in etwa 4 000 Prüfstellen in Österreich, die hinkünftig geprüft werden können. Das sind Justizanstalten, Anstalten, wo angehalten wird, Einrichtungen im Pflegebereich, Ein­richtungen, wo Menschen mit besonderen Bedürfnissen untergebracht werden, und vieles andere mehr. Das ist etwas Positives, das ist gut und auch für die Schutzbedürftigen in diesen Einrichtungen etwas sehr Wichtiges.

Ich kann der Argumentation nicht ganz Folge leisten, wenn es darum geht, Aus-schusssitzungen öffentlich zu machen; das hat Kollege Zinggl in Bezug auf den Volksanwaltschaftsausschuss eingebracht. Es ist nämlich festzuhalten, dass gerade die Volksanwaltschaft die aus meiner Sicht fast beste Öffentlichkeitsarbeit macht, denn es gibt einen umfassenden Bericht, es gibt die Behandlung im Plenum, und es gibt eine mit sehr vielen Sehern ausgestattete Fernsehsendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wo sich die Menschen ganz genau ein Bild davon machen können, welche Leistung die Volksanwaltschaft anbietet, und vor allem, was die Themen sind, mit denen sich die Volksanwaltschaft auseinandersetzt.

Was das Thema des Antrages, der heute schon angesprochen worden ist, betrifft, nämlich die Ausweitung auf die ausgegliederten Bereiche, sollten wir, glaube ich, im Sinne einer Zweckmäßigkeit, einer Sparsamkeit und einer Wirtschaftlichkeit darüber nachdenken, wie man das Beschwerdemanagement in diesen Bereichen verbessern kann und wie das öffentlicher gestaltet werden kann, ohne dass zusätzliche Aufgaben an die Volksanwaltschaft übertragen werden. Ich vertrete nämlich nach wie vor die Meinung, dass sich die Volksanwaltschaft mit dem Thema der Missstände in der Verwaltung auseinanderzusetzen hat. Da wird gute und hervorragende Arbeit geleistet, da ist aber auch ein umfangreicher Aufgabenkatalog abzuarbeiten.

Trotzdem: Gratulation an die Volksanwaltschaft – wichtige Aufgaben bestens gelöst, eine unverzichtbare Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.23.04

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staats­sekretär! Frau Volksanwältin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Bevor ich jetzt noch einmal auf die Besonderheiten des Frauen-Budgets eingehe, lassen Sie


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