Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 115

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.16

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Als Oppositionspolitiker ist es grundsätzlich meine Aufgabe, den Finger in die Wunde eines Budgets zu legen. Aber ich sage dazu, es muss auch so etwas wie ein Maß an Fairness geben. Man darf durchaus auch einmal sagen, wenn einige Punkte im Budget diesmal zufriedenstellend gelöst sind, die in den letzten Jahren auch zwischen uns, sagen wir, umfehdet waren. Man muss auch loben, wenn einmal etwas funktioniert, denn sonst gibt es ja keinen Anreiz für die Regierung, etwas zu ändern. – Das darf man ja auch einmal sagen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Mag. Kogler.)

Die deutlich bessere finanzielle Ausstattung des Vereins „NEUSTART“ ist erfreulich, der die wichtige Bewährungshilfe macht und andere Resozialisierungsmaßnahmen in der Republik organisiert. Das ist eine sehr erfolgreiche Institution. Seit ich Justiz­sprecher bin, habe ich noch in jedem Budget kritisiert, dass die Finanzierung nicht ausreichend ist. Ob sie diesmal ausreicht, weiß ich nicht, aber es steht jedenfalls ein Betrag drinnen, der das hoffen lässt.

Der zweite Punkt, auch ein wichtiges Anliegen, ist die ausreichende Dotierung des Vereins für Sachwalterschaft. Da geht es um den heiklen Bereich der Sachwalter­schaften. Das relativ erfolgreiche System des Clearings versucht, Sachwalterschaften so weit abzuklären, dass es nur dort zu diesem schwerwiegenden Eingriff kommt, wo er wirklich notwendig ist. Das organisiert der Verein für Sachwalterschaft. Auch da habe ich den Eindruck, dass diese Struktur jetzt gesichert ist. Auch in Ordnung ist natürlich die Aufstockung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Aber dann komme ich schon zu einem Punkt und muss doch die Dinge ansprechen, die nicht gelöst sind, denn die grundsätzliche Problematik, dass unsere Justiz am Limit arbeitet, hat sich nicht geändert. Sie kennen die Zahlen. In den Landesgerichten liegt die Auslastung bei 125 Prozent, in den Bezirksgerichten bei 106 Prozent, bei den Rechtspflegern bei 117 Prozent, bei den Staatsanwaltschaften bei 114 Prozent. Ich habe schon gesagt, die Justiz arbeitet am Limit, und die Folgen sind auch klar: Es kommt zu Fehlern. Das ist natürlich Gift für das Vertrauen der BürgerInnen in die Justiz. Es kann zu längeren Verfahren kommen. Ich weiß, die sind in Österreich immer noch relativ kurz, aber trotzdem, diese Qualitätsstandards müssen tagtäglich verteidigt werden. Und auch das ist schlecht und führt zu Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.

Das zweite Grundproblem, das bleibt, ist das Problem der Gebührenfinanzierung der Justiz; Kollege Fichtenbauer hat es schon angesprochen. Die Gerichte sind, um es betriebswirtschaftlich auszudrücken, ein gewinnbringendes Unternehmen. Jetzt klingt das ja an sich immer gut. Nur, wenn man weiß, dass die Bürgerinnen und Bürger diesen Gewinn finanzieren müssen, das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Gebühren zahlen in diesem Land für die Gerichtsbarkeit, als die Gerichtsbarkeit kostet, dann weiß man, worum es geht: dass es nämlich primär um die Finanzierung geht und dass diese Gebühren eigentlich kein Leistungsäquivalent darstellen.

Und alleine, was in den letzten Jahren an Gebühren von Ihnen, aber auch von Ihrer Amtsvorgängerin eingeführt wurde, gibt zu denken. 2009: neue Gebühren bei Sach­walterschaften; 2009: neue Gebühren bei Vergleichen in Unterhaltsstreitigkeiten; ebenfalls 2009: neue Gebühren bei der Festsetzung des Besuchsrechts. Dann, auch im Jahr 2009, gab es eine generelle Erhöhung der Gerichtsgebühren durch Änderung


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