Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 117

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Im Sinne Ihres Wirkungszieles müssen Sie diesem Missstand im nächsten Jahr ein Ende setzen.

Ich habe auch die Zahlen interessant gefunden, die Sie uns im Ausschuss genannt haben. Sie haben gesagt, wenn ich Sie richtig verstanden habe – wenn es falsch ist, korri­gieren Sie mich –, dass Sie das budgetär in etwa 3 Millionen € kosten wird. – Ich sage Ihnen ganz ehrlich, diese Zahl schreckt mich nicht, wenn ich sehe, dass die GebührenzahlerInnen um 96 Millionen € mehr Gerichtsgebühren zahlen, als die Gerichte kosten. Diese 3 Millionen müssen in diesem Betrag Platz haben, das ist eine eminent wichtige rechtsstaatliche Frage. Ich erwarte mir eigentlich, dass Sie sich, so wie auch damals im Zuge der Tierschützerdebatte von Ihnen angekündigt, dieses Problems annehmen.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie sich der zwei an Sie herangetragenen Probleme annehmen werden. In den nächsten Jahren oder in den nächsten Monaten werden natürlich noch mehr an Sie herangetragen werden, aber die Zeit lässt es nicht zu, alle justizpolitischen Baustellen heute zu thema­tisieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.21.18

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich eingangs nur beim Herrn Staatssekretär für seinen Beitrag zur Geschäftsordnung, die wir in der Zwischenzeit umgesetzt haben, herzlich bedanken und habe hier die Möglichkeit aufgrund der Anwesenheit von uns beiden. Diese Gelegenheit wollte ich gerne nützen.

Frau Ministerin, es liegt hier, was das Budget anlangt, eine zweifellos sehr gute Arbeit vor. Wenn sich die Justiz in einem sehr hohen Ausmaß selbst deckt, dann muss man sich die Einnahmenarten anschauen. Da sehen wir, dass das, was heute hier schon mehrfach angesprochen worden ist, nämlich die Gebühren, natürlich auch gleicher­maßen ein gewisses Hindernis beim Zugang zum Recht darstellt. Dieses Problem haben wir allerdings alle gemeinsam und das müssen wir auch gemeinsam lösen. Es ist nicht leicht, wirklich eine gerechte Lösung zu finden. Es sind ja starke Verbes­serungen eingetreten, das muss man schon auch sagen. Aber wahrscheinlich gibt es in dem einen oder anderen Bereich immer noch einen Verbesserungsbedarf.

Es ist, so glaube ich, irgendwie angeklungen, dass wir die nunmehrige Lösung der Grundbuchgebühren auch in den Steuerbereich transferieren sollten. Ich würde meinen, dass das absolut unmöglich ist. Ich persönlich bin auch nicht wahnsinnig glücklich über die Gestaltung der Grundbuchgebühren. Es wird abzuwarten sein, ob diese jetzt verfassungskonform sind oder nicht. Es gibt Argumente dafür, auch dagegen. Wir haben das jetzt gemeinsam beschlossen und werden das auch gemein­sam hier dann umsetzen.

Was die Frage Fußfessel – es wird hier auch eine Art Generaldebatte geführt – in diesem Salzburger Fall anlangt, würde ich Sie, Frau Ministerin, wirklich auch an dieser Stelle herzlich ersuchen, sich das nochmals anzuschauen. Es gibt ja nunmehr auch vom Sachverhalt her Offenbarungen, die es, glaube ich, schon notwendig machen, sich die Angelegenheit noch einmal anzuschauen. Wenn tatsächlich stimmt, was hier behauptet wird, dass eine Drohung von diesem Ehepaar über längere Zeit stattgefunden hat, telefonische Kontakte, wie auch immer, dann kann man die Fußfessel nicht verhängen. Wenn sich die Verhältnisse geändert haben, dann muss


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