Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 118

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man sich das anschauen. Ich darf Sie wirklich darum ersuchen, die Erfolgsgeschichte der Fußfessel nicht mit solchen Dingen zu belasten, wo dann ein allgemeines Aufgebrachtsein dagegen viel von dem nimmt, was wir damit eigentlich erreichen wollten.

Ich darf auch darum ersuchen, dass wir in Zukunft dem Verein „NEUSTART“ die entsprechenden finanziellen Ausstattungen zukommen lassen. Ich weiß, Frau Minister, das ist bei Ihnen in guten Händen. Wir alle sind uns dessen bewusst, dass dort ungemein wertvolle Arbeit geleistet wird und diese Arbeit auch sicherstellt, dass die geringe Rückfallhäufigkeit – in Europa haben wir da einen Spitzenwert – dazu beiträgt, dass wir letztlich auch budgetäre Mittel sparen, weil nichts teurer ist als Rückfälle. Daher sind alle Aufwendungen dafür, dass man sich mit den Menschen so aus­einanderzusetzt, dass sie nicht wieder kriminell werden, jedenfalls wesentlich.

Die staatsanwaltlichen Behörden werden aufgestockt, auch die Korruptionsstaats­anwaltschaft. Ich darf bei dieser Gelegenheit darum ersuchen, insbesondere darauf zu achten, dass bei den Nachbesetzungen eine wirklich sehr ausgewogene Besetzung erfolgt, und zwar vor allem nicht in der Art, dass man dann allenfalls vermuten könnte, dass die eine oder andere politische Intervention erfolgt ist, wenn beispielsweise aus dem näheren Umfeld Personen versetzt werden. Das gilt für alle Ministerien, das gilt auch für das Justizministerium.

Ansonsten sind wir, wie ich meine, gut unterwegs, die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Der Justizausschuss ist ein Ausschuss, der sich doch weitgehend von tages­politischen Kleinkämpfen, würde ich einmal sagen, abhebt, und das soll auch so bleiben. – Ich danke und wünsche uns allen alles Gute. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.26

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Frau Bundesminister! Die Akzep­tanz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, das Justizbudget so ordentlich zu dotie­ren, wie Sie es gerne hätten, wird sich gegen null neigen, wenn wir heute – Kollege Jarolim hat es angesprochen – die neue Anzeige im Fall des Sexualstraftäters in Salzburg haben, dem Ihre Justiz eine Fußfessel angedeihen lassen will.

Ich erinnere Sie noch einmal an den Fall des 52-jährigen Salzburgers, der in den Jahren 2005 und 2006 eine damals 15- beziehungsweise 16-Jährige nachgewiesener­maßen mehrmals vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und dafür von Ihrer Justiz, Frau Bundesminister, zwei Jahre teilbedingt bekommen hat, wovon nur sechs Monate überhaupt unbedingt ausgesprochen worden sind. Das ist ja das Hauptproblem. Das zweite große Problem ist die Fußfessel, aber das Hauptproblem ist, dass man offenbar in diesem Land ein Kinderschänder sein kann, ein Vergewaltiger sein kann, ein Straf­täter gegen Leib und Leben und nur in den seltensten Fällen hohe unbedingte Haftstrafen ausfasst. Seien wir uns doch ehrlich, da gibt es auch kein Kopfschütteln.

Kollege Schönegger, kannst du dich erinnern, wann das letzte Mal in diesem Land ein Vergewaltiger sechs Jahre unbedingt als Haftstrafe bekommen hat? – Also ich nicht. Ich kann mich erinnern, dass bei einem Finanzdelikt erst unlängst sechs Jahre unbe­dingt und, ich glaube, 7 Millionen € Strafe ausgesprochen worden sind. Bei einem Finanzdelikt!

Aber bei einem Delikt gegen Leib und Leben bekommt eine Person, die die Seele eines jungen Mädchens verletzt hat, im Übrigen lebenslang, die sich an einem jungen


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