Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 125

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rechts sowie zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Wirtschaftskompetenz stehen für mich dabei im Vordergrund, im Interesse einer Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.50.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 60 Millionen € betragen die Einnahmen aus Vergebührungen, rund 60 Millionen € bezahlen jährlich Mieterinnen und Mieter, wenn sie neue Mietverträge abschließen.

Diese Ausgabenposition ist für sehr viele Menschen – vor allem in Verbindung mit häufig eingehobenen Kautionszahlungen und Maklergebühren – eine sehr hohe Eingangshürde. Wohnen und Mieten, Wohnkosten, das beschäftigt die Menschen sehr, weil jeder in irgendeiner Form davon betroffen ist. Angesichts der immer schneller steigenden Mietkosten bei Einkommen, die nicht dementsprechend zulegen, ist es völlig klar, dass die Mietkosten gesenkt werden müssen.

Die neuen Daten, die die Arbeiterkammer und das Wifo vorlegen, belegen das auch sehr klar. Wenn wir uns ansehen, dass die Mieten – das muss man immer differen­zieren – vor allem im privaten Althausbereich zwischen 2005 und 2011 um 28 Prozent und die Genossenschafts- und Gemeindemieten im selben Zeitraum lediglich um 13 Prozent gestiegen sind, bei einer Teuerungsrate von 13,1 Prozent, sagt das schon sehr viel aus.

Aus sozialen Gesichtspunkten, aber auch aus einem sehr starken Gerechtigkeits­empfinden heraus hat die Sozialdemokratische Partei dem Koalitionspartner und auch der Öffentlichkeit mehrere Vorschläge präsentiert, die das Wohnen vergünstigen und die soziale Balance und das Gerechtigkeitsempfinden wieder stärken würden.

Man muss aber auch sagen, dass in dieser Legislaturperiode im Wohnrecht bereits einige wichtige Schritte in die richtige Richtung gemacht wurden, wie zum Beispiel die Senkung der Maklergebühren, die Erstreckung der Inflationsanpassung oder auch die Erleichterung der Rückforderungsmöglichkeiten für ungerechtfertigt einbehaltene Kautionen oder Heizkostenabrechnungen.

Es sind aber auch weitere Schritte zur Entlastung der Mieter sehr wichtig. Die Positionen sind hier sehr weit gespannt. Es gibt einen breiten Bogen, einerseits gibt es Positionen, die lediglich die Interessen sehr kleiner Gruppen vertreten, andererseits gibt es auch populistische Positionen, die Forderungen stellen, die ganz sicher nicht realisierbar sind.

Unsere Vorschläge stärken eher die Balance und das Gerechtigkeitsempfinden. Sie liegen auf dem Tisch. Ich möchte einige davon herausgreifen:

Bei den Mietverträgen und vor allem bei den Richtwertmieten müssen die Zu- und Abschläge mit 25 Prozent begrenzt werden. Das würde eine Begrenzung von 6,45 € ausmachen. Vergleicht man das mit den Gemeinnützigen, bezahlen diese überhaupt nur 3,13 €, wenn sie ausfinanziert sind.

Die Verträge müssen klar und transparent nachvollziehbar sein, das heißt, Abschläge und Zuschläge müssen erkennbar sein, wobei die Abschläge ohnehin fast nie zum Tragen kommen, da sie nur befristete Verträge betreffen würden, die aus unserer Sicht überhaupt nur ein Ausnahmefall sein sollten.

 


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