Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 126

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Es sollten auf die Mieter keine Nebenkosten wie Grundsteuer, Verwaltungskosten, Versicherungskosten überwälzt werden, die automatische Inflationsanpassung in der derzeitigen Form sollte von den Mieten entkoppelt werden; und außerdem ist endlich eine gesetzliche Regelung zu setzen, die festschreibt, dass Erhaltungskosten bei Richtwertmieten vom Vermieter zu tragen sind.

Das sind nur Beispiele, der Katalog ist sehr, sehr lang. Die Maßnahmen sind zu diskutieren. Das Ziel muss aber sein, mehr Gerechtigkeit im Mietrecht zu garantieren und die soziale Balance in diesem Bereich wiederherzustellen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.54.26

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuvor haben Frau Bundesminister Karl und Herr Abgeordneter Ikrath ein Plädoyer für das Rechtssystem in Österreich gehalten. – Ich gebe Ihnen da vollkom­men recht, das ist hervorragend, in manchen Bereichen wirklich Weltspitze. Ich denke nur an das Grundbuch, Firmenbuch, das gibt es sonst nirgends auf der Welt.

Allerdings finde ich es sehr interessant – und ich hoffe, dass das gleichzeitig auch ein Plädoyer gegen die Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene ist, denn da gibt es in Wirklichkeit eine Nivellierung nach unten –, dass es, wenn man selbst das beste oder eines der besten Systeme hat, dann eine Vereinheitlichung gibt.

Was soll da noch besser werden? – Beispielsweise die Erbrechtsverordnung der Euro-päischen Union, wo es zu einer Rechtswahl kommen könnte. Ein sehr kompliziertes System, wo man einmal klären muss, welches Erbrecht überhaupt anzuwenden ist.

Oder: die Durchsetzbarkeit von Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren. Ein rumänisches Verlassenschaftsverfahren läuft ganz anders ab als bei uns. Man trifft dort eine Entscheidung, die man bei uns in Wirklichkeit niemals akzeptieren würde, aber das Ergebnis wird bei uns vollstreckbar gemacht, durchbricht dann vielleicht sogar noch den Grundsatz der Eintragung im Grundbuch und ähnliche Dinge mehr.

Das sind alles Vorgaben der Europäischen Union. Und da kann ich nur hoffen, dass Sie nach dem, was Sie heute gesagt haben, auch mit uns gemeinsam dagegen auftreten werden, dass es eben zu keiner Vereinheitlichung im Sinne einer Nivellierung nach unten kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein paar Punkte noch: Gebühren. Es ist schon gesagt worden, dass dieser hohe Deckungsgrad – 110 Prozent, wenn man den Strafvollzug wegrechnet – unbefriedi­gend ist, wenn man sieht, dass es für die Bevölkerung eine hohe Hürde gibt, zu ihrem Recht zu kommen. Hier muss eindeutig umgedacht werden. Es muss klar sein, eine Gebühr ist eine Vergütung für eine Leistung, die der Staat erbringt, und kann keine zusätzliche Steuer sein. Es ist bei der Grundbuchsgebühr, bei der Eintragungsgebühr – über die gerade diskutiert wurde – schon erwähnt worden, dass hier kein wesentlicher Unterschied gemacht werden darf, ob ich jetzt die Eintragung für eine Liegenschaft, die 10 000 € oder 1 Million € kostet, durchführe, da der Aufwand im Wesentlichen gleich ist. Das ist eine grundsätzliche Überlegung.

Zum Thema Fußfessel: Wir haben seinerzeit eine Ausschussfeststellung gemacht, weil sich im Ausschuss alle Parteien einig waren – zumindest haben sie so getan –, dass die elektronische Fußfessel jedenfalls nicht für Sexualstraftäter zur Anwendung kommen darf.

 


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