Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 127

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Das Ergebnis sehen wir jetzt. Der Vertrauensvorschuss, den wir damals gegeben haben, ist damit natürlich aufgebraucht, und das nächste Mal werden wir uns sicherlich nicht damit abspeisen lassen, dass man eine Ausschussfeststellung oder Ähnliches macht.

Die Ausschreibung in Bezug auf die Fußfessel müssen wir uns auch noch genauer anschauen. Es gibt dazu einen Rechnungshofbericht, der unter anderem festgestellt hat, dass es einen Lenkungsausschuss gab, der eruiert hat, welches System das Beste ist. Es ist aber nicht bekannt, wer in diesem Lenkungsausschuss war. Zweitens ist nicht dokumentiert, was da gemacht wurde. Es fehlen die Protokolle. Das ist schon sehr eigenartig, wenn man ein derartiges System einführt und dann ist es überhaupt nicht transparent, nicht einmal für den Rechnungshof nachvollziehbar.

Als Ergebnis wurde dann ein System genommen, das doppelt so teuer war wie der Billigstbieter. Das ist das eine. Und jetzt, da eine Umstellung auf die schon von Anfang an zu erwartende GPS-Lösung erfolgt, gibt es gar keine Ausschreibung – also auch sehr unbefriedigend!

Es gibt noch ein paar andere Dinge, die ich aber mangels der Zeit, die meiner Fraktion zur Verfügung steht, nicht anbringen kann. Ich hoffe jedenfalls auf die Vernunft, auch jetzt im Zuge der Reformierung der Grundbuchseintragungsgebühr und bei anderen Gebühren. Und ich hoffe vor allem, dass wir Verbündete sind, dass wir dieses Rechtssystem in der Qualität aufrechterhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.58.27

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf zwei Ziele aus dem Kapitel Justiz des Bundes­voranschlages eingehen und diese hervorheben, zwei zentrale Ziele, die ich auch maßgeblich finde, zum einen, um das Vertrauen in unser Justizsystem zu stärken und zu steigern, und zum anderen, um das System an sich weiterzuentwickeln und zu verbessern und auf angepasste Rahmenbedingungen einzugehen:

Das Wirkungsziel 1 benennt die „Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung (…)“. – Das heißt nicht, dass unser Justizsystem schlecht ist – ganz im Gegenteil –, im inter­natio­nalen Vergleich bekommen wir ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt, weil bei uns die Verfahren sehr rasch abgewickelt werden, und das bei einem geringen Budgetauf­wand.

Aber eine kontinuierliche Evaluierung und eine Anpassung sind notwendig, um eben genau auf die veränderten Rahmenbedingungen einzugehen. Und gerade in den letzten Monaten wurde eine Vielzahl an Anpassungen und Neuheiten umgesetzt. Darunter fallen zum Beispiel eben das Medientransparenzgesetz, das Lobbyisten­gesetz, die Neuregelung der Parteienfinanzierung oder die Verschärfung der Offen­legungspflicht. In all diesen Punkten hat sich unsere Bundesministerin Karl intensiv eingesetzt. – Dafür ein Danke! (Beifall bei der ÖVP.)

Vor allem im Bereich des Korruptionsstrafrechtes hat Bundesministerin Karl die not­wendigen Anpassungen und Verschärfungen erzielt und eben auch die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption umgesetzt. Es wurde klar­gestellt, dass für ein Amtsgeschäft niemals ein Vorteil gefordert werden darf, und die


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