Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 128

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Strafbarkeit bei Anfütterung beziehungsweise Beeinflussung der Amtsführung wurde erweitert.

Das Ziel der Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse wird auch im Bundesvoran­schlag 2013 mit einer Vielzahl von Maßnahmen genannt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das Wirkungsziel 4 sieht die nachhaltige Gestaltung der Organisation und die bestmögliche Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizsystem vor. Um dieses Ziel zu erfüllen, wurden auch verschiedene Maßnahmen genannt. Wir können auch hier gleich beim Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität bleiben. Am 1. September wurde planmäßig die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgeweitet. Mehr Aufgaben bedeuten natürlich sinngemäß auch mehr Planstellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Aufgaben auch nachkommen können. Unsere Frau Bundesministerin hat sich erfolg­reich engagiert, um weitere 28 Planstellen für diese Korruptionsstaatsanwaltschaft zu erhalten. Darunter sind 14 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und weitere sieben Planstellen für Richterinnen und Richter. (Beifall bei der ÖVP.)

Hinsichtlich Aus- und Weiterbildung sowie im Rahmen der Verfahren wird ab 2013 so wie jetzt schon ein stärkerer multidisziplinärer Ansatz forciert. Neben dem Zertifikats­lehrgang für Wirtschaftsrecht wurde auch der Lehrgang Master of Law, wie die Frau Ministerin bereits erwähnt hat, eingeführt. Bis 2014 werden 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgebildet, um weitere Wirtschaftskompetenz zu erhalten.

Externe Aus- und Weiterbildung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist ebenso vorgesehen wie auch Praktika in Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen. Und auch für die Zukunft werden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei oft komplexen Ermittlungsverfahren das notwendige Fachwissen und Expertenmeinungen zur Seite gestellt.

Ebenso wird eine ressortübergreifende Zusammenarbeit mit der Exekutive im In- und Ausland, aber auch mit dem Bundesministerium für Finanzen und Vertretern der Wirtschaft forciert. (Beifall bei der ÖVP.)

15.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


15.03.03

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin positiv überrascht ob Ihrer heutigen Ankündigung, dass Sie jetzt tatsächlich das angehen wollen, was wir seit vielen Jahren fordern, nämlich die Relationen im Strafrecht überprüfen zu lassen. Ich glaube, das ist ein wirklich richtiger Schritt. Ich bin wirklich erfreut darüber, dass Sie diese schwierige Arbeit angehen, weil zu beobachten ist, dass in der Bevölkerung das Verständnis dafür fehlt, wenn eigentlich täglich in den Medien über Verurteilungen berichtet wird, die keinerlei Rela­tion erkennen lassen. Kollege Grosz hat ja auf das Missverhältnis etwa bei Wirtschafts­kriminalität oder bei Straftaten gegen Leib und Leben oder gar Sexualstraftaten hingewiesen.

Was die Fußfessel betrifft, haben wir Ihnen schon im Ausschuss gesagt, dass wir der Ansicht sind, dass für Sexualstraftäter Fußfesseln generell verboten gehören, dass für sie diese Berechtigung nicht erteilt werden sollte. Ich glaube, dass das ein richtiger Ansatz wäre. Ich weiß, Sie sind da anderer Meinung.

 


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