Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 193

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

18.21.02

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Innenressort beträgt das Gesamt­budget 2,5 Milliarden €. Davon entfallen zirka 75 Prozent auf Personalkosten und zirka 25 Prozent auf Sachkosten.

Heute rede ich über jenen Bereich des Innenressort-Budgets, wo in den letzten Jahren immer stärkere Unterstützung und mehr Budgetmittel notwendig waren. Es ist dies jener Abschnitt, wo die Rückführungen von Fremden beziehungsweise aufenthalts­beendende Maßnahmen umgesetzt werden. Im Budget 2013 sind insgesamt 10 000 Einsatztage im Bundesministerium für diese Arbeitsleistungen vorgesehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Abgeordnete dieses Hauses haben in der Vergangenheit immer wieder unrichtige Angaben zu diesem Thema von sich gegeben, ich möchte daher eine Klarstellung durchführen. Anhand eines Beispiels möchte ich den Ablauf hier beschreiben. Wenn ein Fremder nach Österreich kommt, dann stellt sich natürlich die Frage: Darf dieser Fremde in Österreich bleiben? Beziehungsweise: Muss er Österreich wieder verlassen?

Zuerst einmal muss aber der Begriff „Fremder“ definiert werden. Ein Fremder ist eine Person, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Dann muss in gesetz­lichen Vorschriften nachgesehen werden, ob da gewisse Aufenthaltstitel notwendig sind, gewisse Parameter zu erfüllen sind, damit der Fremde in Österreich bleiben darf.

Ich möchte jetzt aber nicht die gesetzlichen Bestimmungen anführen, mir geht es um einen Vergleich. Wenn wir heute über die Asylzahlen reden, die heuer steigen, dann muss man sich schon vor Augen halten, dass die Asylzahlen 2003, 2004 und 2005 weit höher gewesen sind, als sie heuer vorliegen. (Abg. Dr. Rosenkranz: … Schengen-Außengrenze!)

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch dem Asylgerichtshof danken, der einen großen Rucksack abgearbeitet und rechtsstaatlich hiezu seine Entscheidungen getroffen hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Gehen wir wieder weiter, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ein Fremder/eine Fremde nach Österreich einreist, benötigt er oder sie zum Beispiel aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe einen Aufenthaltstitel. Dann kommt er hier zu seinem Aufenthalt, der auf dem sogenannten Duldungsrecht basiert, bis die Behörde entschieden hat.

Die Behörde hat zu entscheiden: Entweder bekommt er einen Aufenthaltstitel, dann kann er in Österreich bleiben, oder, falls nicht, muss der Fremde ausreisen. In diesem Zusammenhang, beim Ausreisen, gibt es wieder drei Unterscheidungen, die sehr wichtig sind.

Die Ausreise kann einerseits freiwillig erfolgen. Das ist größtenteils der Fall, wobei das Bundesministerium für Inneres da auch einen großen Beitrag leistet, damit das eben unterstützt und weiter vorangetrieben wird. Der zweite Bereich umfasst jene Fälle, die durch das Dubliner Übereinkommen geregelt sind. Dabei wird der Fremde, der Asylwerber, wieder in jenen Staat zurückgeschickt, wo sein erster Antrag gestellt worden ist. Der dritte Abschnitt betrifft die Rückführung in das Herkunftsland.

Man muss aber auch wissen, dass es für diese Rückführungen gewisse Voraus­setzungen gibt, damit das umgesetzt werden kann. Da muss erstens die Abklärung der persönlichen Daten erfolgen, man muss feststellen, ob die richtig sind, unter anderem die Staatsbürgerschaft. Aber auch das Zertifikat des Staates ist notwendig. In der Vergangenheit hat es da schon Probleme gegeben.

Gerade die europäische Einheit Frontex ist, wie schon mein Kollege Großruck ausgeführt hat, ein wichtiges Instrument, um die Rückführungen voranzutreiben. Das


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite