Gedenkdiener leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Aufarbeitung der Gräuel des Nationalsozialismus und der hiermit verbundenen historischen Verantwortung Österreichs.
Die Rolle des Gedenkdienstes bei der Repräsentation Österreichs im Ausland wird immer wieder auch von hochrangigen VertreterInnen der Republik betont. So hob etwa Bundespräsident Dr. Heinz Fischer die „Wichtigkeit des Gedenkdienstes als Repräsentation Österreichs im Ausland“ beim Empfang der Gedenkdiener am 18. Juli 2011 in der Hofburg hervor.
Sozialdiener werden in Einsatzländer in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien entsendet und engagieren sich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des jeweiligen Landes; u.a. leisten sie ihren wertvollen Beitrag in Straßenkinder-Projekten, Bildungsprojekten, Altenbetreuung oder in der Behindertenarbeit.
Friedensdiener engagieren sich in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung bzw. Sicherung von Frieden in Krisengebieten und arbeiten mit der Bevölkerung vor Ort an gewaltfreien Konfliktlösungsmodellen.
Gemäß § 12b Abs. 1 ZDG ist der Auslandsdienst als Zivilersatzdienst unentgeltlich zu leisten. Der ursprüngliche Zuschuss des Bundesministeriums für Inneres von 10.000 € für jeden Zivilersatzdienstleistenden, der auch im Jahr 2010 Gültigkeit hatte, wurde bereits auf 9000 € gekürzt. Im Februar 2012 wurde dieser Beitrag erneut um 10 % für das laufende Jahr gekürzt. Für 2013 stehen, wie im Jahr 2011, € 720.000.- für alle Auslandsdiener zur Verfügung. Dies ist zu wenig, die gesamten Kosten eines Auslandsdienstes für ein Jahr zu gewährleisten.
Beispiel: in der so wichtigen Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem würde der Gedenkdiener abzüglich ASVG-Beiträgen, Zusatzversicherung, Reise- und Mietkosten und abzüglich der Kosten für den öffentlichen Verkehr einen Betrag von wenigen Euro für den täglichen Bedarf (Essen, Trinken, Waschmittel,...) zur Verfügung haben.
Das große Engagement junger Männer, die im Ausland diese, auch für die Repräsentation Österreichs, so wichtigen Dienste leisten, verdient Anerkennung und Förderung.
Das jährliche Zittern der Trägerorganisationen betreffend der Finanzierung der Auslandsdiener ist endlich zu ändern. Die finanzielle Absicherung durch eine eigene Gesetzgebung und der generell offene und gleichberechtigte Zugang für Frauen und Männer, müssen Gebot der Stunde im 20jährigen Jubiläumsjahr der Auslandsdienste sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedingungen vorzulegen, die die finanzielle und rechtliche Absicherung von Auslandsdienern und Auslandsdienerinnen in Gedenk-, Sozial-, und Friedensdiensten sicherstellen, unter Einbindung der Experten und Expertinnen der jetzigen Trägerorganisationen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
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