Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 191

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ständige gesetzliche Absicherung der Dienste, am besten mit der Zuständigkeit im Bundeskanzleramt. Es braucht eine ausreichende Finanzierung für alle diese Dienste und natürlich den gleichberechtigten Zugang für Frauen und Männer. Denn solange die Auslandsdienste nur Zivildienste sind, können Frauen diese wichtigen Dienste nicht bezahlterweise leisten, außer sie finanzieren sich das selber, und das ist, was dann im Endeffekt herauskommt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste und Öffnung für Männer und Frauen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedin­gun­gen vorzulegen, die die finanzielle und rechtliche Absicherung von Auslands­dienern und Auslandsdienerinnen in Gedenk-, Sozial- und Friedensdiensten sicher­stellen, unter Einbindung der Experten und Expertinnen der jetzigen Trägerorgani­sationen.“

*****

Frau Ministerin, Sie erklären immer mit großen Worten, dass Sie eine große Befür­worterin des jetzigen alten, tradierten Systems des Zivildienstes sind. Ihr Budget spricht ganz klar andere Worte. – Sie sollten endlich aufhören, diese doppelbödige Politik weiterzuführen! (Beifall bei den Grünen.)

18.20


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit ver­handelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Gedenk- Sozial- und Friedensdienste und Öffnung für Männer und Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anla­gen

Begründung

Jährlich leisten zwischen 110 und 120 zivildienstpflichtige Männer einen 12-monatigen Dienst im Ausland als Ersatz für den Zivildienst im Inland ab. Dieser Zivilersatzdienst kann als Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienst absolviert werden.

 


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