ständige gesetzliche Absicherung der Dienste, am besten mit der Zuständigkeit im Bundeskanzleramt. Es braucht eine ausreichende Finanzierung für alle diese Dienste und natürlich den gleichberechtigten Zugang für Frauen und Männer. Denn solange die Auslandsdienste nur Zivildienste sind, können Frauen diese wichtigen Dienste nicht bezahlterweise leisten, außer sie finanzieren sich das selber, und das ist, was dann im Endeffekt herauskommt.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste und Öffnung für Männer und Frauen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedingungen vorzulegen, die die finanzielle und rechtliche Absicherung von Auslandsdienern und Auslandsdienerinnen in Gedenk-, Sozial- und Friedensdiensten sicherstellen, unter Einbindung der Experten und Expertinnen der jetzigen Trägerorganisationen.“
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Frau Ministerin, Sie erklären immer mit großen Worten, dass Sie eine große Befürworterin des jetzigen alten, tradierten Systems des Zivildienstes sind. Ihr Budget spricht ganz klar andere Worte. – Sie sollten endlich aufhören, diese doppelbödige Politik weiterzuführen! (Beifall bei den Grünen.)
18.20
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Gedenk- Sozial- und Friedensdienste und Öffnung für Männer und Frauen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen
Begründung
Jährlich leisten zwischen 110 und 120 zivildienstpflichtige Männer einen 12-monatigen Dienst im Ausland als Ersatz für den Zivildienst im Inland ab. Dieser Zivilersatzdienst kann als Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienst absolviert werden.
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