Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 209

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Ich ersuche Sie nur um eines, Herr Bundesminister Darabos, und ich hoffe, dass Sie darauf eine sachliche Antwort geben können. Ich ersuche Sie, rechtzeitig die Schritte vorzubereiten und dazu alles zu studieren, was bereits im Eurofighter-Untersuchungs­ausschuss und in den strafgerichtlichen Untersuchungen zutage getreten ist, recht­zeitig den Ausstieg vorzubereiten. Sie kennen so gut wie viele von uns, die in dem Ausschuss gesessen sind, den Anhang A-8 des Kaufvertrages, die sogenannten Verhaltensregeln. In diesen Verhaltensregeln wird Ihnen das Recht und eigentlich die Pflicht eingeräumt, bei Nachweis auch nur eines einzigen korrupten Aktes, auch nur einer einzigen Schmiergeldzahlung den Vertrag einseitig aufzulösen und die Rück­abwicklung des Kaufes durchzuführen. Das ist unser politisches Ziel, diesem Ziel sind wir sehr nahe, und wir werden es nächstes Jahr erreichen.

Die paar Eurofighter, die noch flugfähig sind, es dürfte sich um ein bis drei Stück han­deln, werden nach Bayern zurückfliegen, und wir werden Sorge tragen, dass die Österreichi­schen Bundesbahnen den restlichen Eurofighter-Schrott nach Bayern zurück­trans­portieren. Wir holen uns mehr als eine Milliarde Euro für unser Bundes­budget zurück. Und ich fordere Sie auf, Herr Bundesminister, dazu jetzt schon die entscheidenden vorbereitenden Schritte zu setzen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.19


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaden­ersatzfor­de­rungen der Republik gegen Eurofighter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen, UG 14

Begründung

Die Staatsanwaltschaft Wien führt derzeit intensive Ermittlungen wegen des Vedachts von Korruption und Schmiergeldzahlungen in Zusammenhang mit dem Kauf der Kampfflugzeuge Eurofighter. In den vergangenen Wochen ist es dabei zu einer Reihe von Hausdurchsuchungen gekommen.

Es verdichten sich die Hinweise, dass seitens EADS bzw. des Eurofighter-Konsortiums Millionenzahlungen ohne wirtschaftlich nachvollziehbaren Hintergrund über eine Reihe von Briefkastenfirmen in Steueroasen an Entscheidungsträger geflossen sind.

Als Folge dieser mutmaßlichen Bestechungsvorgänge kommt eine Vertragsauflösung auf Basis der Bestimmungen des Kaufvertrags über die „Verhaltensregeln“ in dessen Anhang A-8 in Betracht.

In der Ausgabe des „Wirtschaftsblatts“ vom 12.11.2012 wurde auf die Möglichkeit, dass durch die Republik Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, hinge­wiesen. Dabei droht allerdings innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schädigers und des Schadens die Verjährung einzutreten.

 


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