Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Bereitstellung von Mitteln für die Kostenübernahme der Gesellen- und Meisterprüfung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 20 – Arbeit, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 15. November 2012
Laut der aktuellen Ausgabe der ibw-Publikation „Lehrlingsausbildung im Überblick“ lassen sich gemäß einer Modellrechnung für das Jahr 2010/11 die gesamten öffentlichen Mittel für die (betriebliche) duale Lehrausbildung mit 5.605 Euro pro Lehrstelle beziffern (Anmerkung: Kosten für Berufsschule und Lehrstellenförderung gemäß § 19c BAG). Die öffentlichen Mittel pro Auszubildendem liegen somit deutlich unter den Kosten pro Schüler in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (8.601 Euro) bzw. in der überbetrieblichen Ausbildung im Auftrag des AMS (17.319 Euro). Die betriebliche Lehrausbildung ist somit von den drei untersuchten und wichtigsten beruflichen Ausbildungsformen der Sekundarstufe II jene, die den mit großem Abstand geringsten Einsatz öffentlicher Mittel erfordert.
Lehrlinge in der betrieblichen Ausbildung sind gegenüber Schülern und Studenten in einigen Bereichen deutlich schlechter gestellt. Die Lehrstellenförderung wurde in der Vergangenheit immer wieder gekürzt und der Großteil der finanziellen Last der Fachkräfteausbildung liegt bei den Lehrlingen selbst bzw. bei den Unternehmern.
So kostet die Ausbildung eines Musikstudenten laut Pressestunde vom 07.10.2012 zwischen 45.000 und 50.000 Euro. Für die dringend notwendigen Fachkräfte in den handwerklichen Bereichen sind die Kosten für Ausbildung und Prüfungen vom Ausbildner oder Lehrling selbst zu tragen. Allein die Kosten für die Vorbereitung und Absolvierung einer Meisterprüfung betragen laut Pressestunde vom 07.10.2012 zwischen 5.000 und 7.000 Euro. Ungerecht ist auch, dass Bewerber zur Gesellenprüfung Prüfungsunterlagen und –gebühren selbst zahlen müssen. Im Vergleich dazu müssen Schüler für ihre Maturavorbereitung weder Unterlagen noch Gebühren aufkommen.
Im Sinne einer gerechten Verteilung und der Förderung der dualen Ausbildung sind die Kosten für die Gesellen- und die Meisterprüfung von der öffentlichen Hand zu übernehmen. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für die Einführung der Kostenübernahme der Gesellen- und Meisterprüfung einzusetzen. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.
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