Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 363

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Bereich Tier- und Umweltschutz tätig sind, zu erweitern, damit künftig die volle steuer-liche Absetzbarkeit von Spenden für den Tier- und Umweltschutz sichergestellt ist.“

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Es freut mich, dass über 10 Prozent des Tierschutzbudgets an die Forschung gehen. Das sind 70 000 für das Messel-Institut, 50 000 für die Entwicklung neuer Systeme von Abferkelbuchten. In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir, Herr Präsident, aus­nahmsweise den Begriff „Schweinerei“, die sich hoffentlich bald verbessern wird, wenn diese Abferkelbuchten nicht mehr verwendet werden.

Weitere 25 Prozent gehen an den Verein „Tierschutz macht Schule“. Das ist eine Investition in die Zukunft zur Aufklärung in der Schule.

Wir begrüßen auch die Fachstelle zur Prüfung der Aufstallungssysteme, budgetiert mit 250 000 €.

Nicht nachvollziehbar ist für mich die folgende Zielsetzung: die Umsetzung der Richtlinie über den Schutz bei der Schlachtung und Tötung.

Herr Minister, ich habe eine Anfrage an Sie bezüglich der Kontrolle des § 32 Abs. 4 und 5 des Tierschutzgesetzes gestellt. Ich wollte aktuelle Zahlen erheben, denn ich will mit konkreten Zahlen arbeiten und nicht mit Gerüchten. In Deutschland hört man, dass bereits zu 70 Prozent halal geschlachtet wird. Das ist aber nur ein Gerücht, deshalb wollte ich effektive Zahlen. Wir haben ein Tierschutzgesetz, das diese Kontrolle fest-schreibt, und dann bekomme ich als Antwort: Die Anzahl der Halal-Schlachtungen wird nicht gesondert erhoben.

Das heißt, wir können hier nur Polemik machen, weil der Minister keine aktuellen Zahlen erheben möchte, obwohl das Teil des Tierschutzgesetzes ist. Wie können Sie sicherstellen, Herr Minister, dass bei der Schlachtung die Bestimmungen des Tier­schutzes eingehalten werden, wenn diese Ausnahmen nicht erhoben werden?

Abschließend habe ich noch eine Bitte an Sie. Wir haben vor rund einem Jahr hier im Nationalrat einige Beschlüsse im Interesse des Tierschutzes einstimmig abgesegnet. Es liegt jetzt seit einem Jahr an Ihrem Ministerium, diese Beschlüsse umzusetzen. Ich würde Sie daher ersuchen, wenn wir Beschlüsse einstimmig fassen, diese auch rasch umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.19


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter betreffend volle steuerliche Ab-setz­barkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 24 – Gesundheit, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 15. November 2012

Mit der Steuerreform 2009 wurde ab 1. Jänner 2009 die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Einrichtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwick­lungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln.


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