Umwelt- und Tierschutzorganisationen waren von dieser Begünstigung aber lange ausgeschlossen.
Erst mit dem im Juli 2011 mehrheitlich beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 2011 (1212 d.B.) wurde im Einkommensteuergesetz die Absetzbarkeit von Spenden geändert und dabei im § 4a unter anderem Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen sowie Tierheime in den Kreis begünstigter Spendenempfänger aufgenommen.
Konkret lauten § 4a Absatz 2 Ziffern d) und e) Einkommensteuergesetzes 1988 nunmehr wie folgt:
d) Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen von Lebewesen, der Behebung der durch den Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Schäden der Umwelt oder der Erhaltung von bedrohten Arten (Umwelt-, Natur- und Artenschutz).
e) Die dem Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004, entsprechende Betreuung von Tieren im Rahmen eines behördlich genehmigten Tierheimes (§ 4 Z 9 Tierschutzgesetz) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes. Das Tierheim muss eine eigenständige wirtschaftliche Einrichtung einer Körperschaft im Sinne des Abs. 5 darstellen. Die Führung des Tierheimes muss den Anforderungen der Tierheim-Verordnung, BGBl. II Nr. 490/2004, entsprechen.
Der derzeitige § 4a umfasst damit aber nur einen Teil der Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen. Mehrere Stellen haben daher diese Regelung bereits im Begutachtungsverfahren als unzureichend beurteilt.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Finanzen wird ersucht, umgehend die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen um sämtliche Vereine und Einrichtungen, die im Bereich Tier- und Umweltschutz tätig sind, zu erweitern, damit künftig die volle steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für den Tier- und Umweltschutz sichergestellt ist.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
15.19
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Bundesfinanzgesetz 2013 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 spiegeln die Bemühungen des Parlaments, der Regierung, bis 2016 ein ausgeglichenes Budget erstellen zu können, klar wider. Damit wird der beschrittene Weg, ein konsolidiertes Budget zu erreichen, fortgesetzt.
Mit dem Budget 2013 sind Einnahmen von zirka 69 Milliarden € verbunden. Dem gegenüber stehen Ausgaben von 75 Milliarden €. Damit wird eine Neuverschuldung von zirka minus 2,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes einhergehen und damit die Neuverschuldung gesenkt. Mit dieser Neuverschuldung liegen wir im europäischen Vergleich sehr, sehr gut und weit unter den Maastricht-Kriterien von 3 Prozent.
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