Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 367

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einen großen Anteil an Selbständigen – ich nenne die PhysiotherapeutInnen, Ergo­therapeutInnen, LogopädInnen –, für die auch die Bundesarbeitskammer nicht der bevorzugte Partner ist, sondern wir wollen gern bei unserer eigenen Berufsvertretung registriert werden. Ich bitte Sie daher dringend, sich das noch einmal zu überlegen.

Der zweite Themenbereich – auch der ist mir sehr wichtig, und da kennen Sie sich ja an sich sehr gut aus – ist der Präventionsfonds der Oberösterreichischen Gebietskran­kenkasse. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse wirtschaftet exzellent, hat ein Reinvermögen von in etwa 180 Millionen €. Sie möchte das Geld gerne zum Teil in Präventionsprojekten anlegen. Das ist an sich nicht möglich, weil es nur für Defizit­abdeckung gedacht ist.

In einem Land, in dem es um die Kinder- und Jugendgesundheit nicht wirklich ganz optimal bestellt ist – Frau Kollegin Haubner hat heute schon einige Zahlen dazu genannt –, ist es eigentlich eines der wichtigsten Dinge, in Prävention zu investieren.

Jetzt gibt es einen Vorschlag, dass bis zu zehn Prozent in einen Präventionsfonds fließen dürfen, allerdings unter der Voraussetzung, dass noch einmal die Hälfte dieser Summe in einen Präventionsfonds des Hauptverbandes fließen muss. Ihr Nachfolger als Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Felix Hinterwirth, be­zeich­net das als Anschlag auf das Geld der oberösterreichischen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Im neuen Entwurf soll diesbezüglich wieder gar nichts drinnen stehen, und da würde ich Sie wirklich sehr herzlich um Aufklärung bitten, wie das jetzt ausschauen soll. Ich bin der Auffassung, wenn eine Gebietskrankenkasse so gut wirtschaftet wie die ober­österreichische, dann soll sie dafür nicht bestraft werden, dann soll sie die Präven­tionsprojekte, die sie vorhat, auch wirklich durchführen können. Darum würde ich Sie ganz, ganz herzlich ersuchen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zur Untergliederung Gesundheit liegen mir keine Wort­meldungen mehr vor. Das Kapitel ist somit abgeschlossen.

15.30.55 Rubrik 3 (Bildung, Forschung, Kunst und Kultur)

15.30.58UG 30: Unterricht, Kunst und Kultur

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Beratung über die Rubrik 3: Bil­dung, Forschung, Kunst und Kultur, und hier zur Untergliederung 30: Unterricht, Kunst und Kultur.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


15.31.16

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Zum Bildungsbudget. Es ist bereits am Vortag angesprochen worden. Kollege Krainer war zum Beispiel erfreut, dass das Bildungsbudget steigt, aber die Frau Bundesministerin hat selbst gesagt, in erster Linie ist es darauf zurück­zuführen, dass die Gehälter und die Mieten steigen. Das heißt, das, was dazu ver­wendet werden kann, um etwas im Bildungsbereich weiterzubringen, ist natürlich ein kleinerer Kuchen. Trotzdem ist es erfreulich, dass die Einsparungen nicht so drastisch ausfallen – beziehungsweise gar nicht ausfallen – wie in anderen Ressorts. Wir haben zum Beispiel die Kürzungen im Bereich der Landesverteidigung erst gestern aus­führlich diskutieren müssen.

 


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