Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden eingebrachten Entschließungsanträge stehen mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber und weiterer Abgeordneter betreffend Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 25 in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2012
Im Unterschied zu den Pensionen werden die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld nicht regelmäßig valorisiert, um die Inflation abzugelten. Alleine der Wertverlust in den letzten 10 Jahren betrug 24,8 Prozent. In diesem Jahr stehen 230 Mio. Euro aus dem Bereich der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern, die nicht geltend gemacht wurden, zur Verfügung. Die FPÖ fordert eine sofortige Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes, um den Familien den ständigen durch die Inflation entstehenden Wertverlust auszugleichen. Eine Valorisierung für dieses Jahr würde etwa 99,03 Mio. Euro kosten, eine Valorisierung der gesamten letzten 10 Jahre würde sich auf rund 1066 Mio. Euro belaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche vorsieht, dass die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld jährlich in einem Ausmaß erhöht werden, dass den Wertverlust, der durch die Inflation entsteht, ausgleicht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneten betreffend Ausweitung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 25 in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2012
Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es steuerpflichtigen Eltern, Kosten für die Kinderbetreuung in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind absetzen, wenn das Kind zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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