Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 516

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beteiligung komme ich später zu sprechen –, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mittlerweile gelebt wird. Es ist so, dass 85 Prozent der Frauen, die ein oder meh-rere Kinder haben, insbesondere in jenen Fällen, wo das jüngste Kind sechs bis 15 Jahre ist, in Beschäftigung sind. Die Beschäftigungsquote bei den Frauen insge­samt hat sich in den letzten Jahren von 61 auf 65 Prozent erhöht. (Abg. Dr. Pirklhuber: Die Bäuerinnen zählen auch dazu!) All das hängt natürlich damit zusammen, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit beträchtlichen Mitteln, die der Bund den Ländern zur Verfügung gestellt hat, erweitert haben. Dazu kommt noch eine zweite Komponente, und das ist die Väterbeteiligung. Damit stehen wir auch in einem bestimmten Widerspruch zu manchen Zielen.

Frau Abgeordnete Haubner, Sie haben gesagt, wir sollen doch die Modelle bei der Kinderbetreuung vereinfachen. – Da gebe ich Ihnen recht: Das ist relativ kompliziert. Aber die Modelle sind deswegen entstanden, weil verschiedene gesellschaftspolitische Wünsche, wie etwa die Väterbeteiligung, aufgearbeitet worden sind. Wir haben die Wünsche, was die Väterbeteiligung betrifft, auch entsprechend realisiert, und zwar in der einkommensabhängigen Variante von 30 Prozent. (Abg. Ursula Haubner: Das passt eh!)

Aber auf der anderen Seite erheben Sie heute gleichzeitig die Forderung: Machen wir doch die Ausweitung in Richtung Aufgabe der Zuverdienstgrenze! – Da spricht einiges für sich. Ich bin immer für einen pragmatischen Weg in der Diskussion. Aber wenn wir das tun, dann haben wir außerhalb der Kosten und neben den Kosten keinen Anreiz mehr für Väter, in diesem Bereich sozusagen motiviert zu werden, auch die eigene Verantwortung wahrzunehmen.

Daher: Alle Dinge, die in dieser Bereich so locker hingelegt werden, haben die eine, aber auch die andere Seite. Wir bemühen uns, bei den fünf Varianten administrative Vereinfachungen durchzubringen. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung.

In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens der Zeitpunkt, über eine Änderung bei den Modellen zu reden, dann gegeben, wenn wir alle Quoten erfüllt haben werden, und zwar im Jahr 2016, wenn wir auch das Barcelona-Ziel erfüllt haben werden bei den Unter-3-Jährigen. Und dann können wir darüber reden, ob wir wirklich die eine oder andere lange Variante, die immer weiter zurückgeht, in dieser Form noch brauchen, denn der Staat muss meines Erachtens nicht doppelt fördern: einerseits den Ausbau der Kinderbetreuung und auch noch das Kinderbetreuungsgeld, damit das sozusagen auch erfüllt ist. – Also da haben wir eine klare Entwicklung, und ich stehe auch dazu. So werden wir vorgehen!

Ein dritter Punkt, der zur Diskussion steht – da muss ich Sie, Frau Abgeordnete Haubner, wieder ansprechen –: Wir haben bei der Veranstaltung am Montag anlässlich „10 Jahre Kinderbetreuungsgeld“ über die Frage der Qualität der Kinderbetreuung geredet. Ja, die Frage der Qualität, meine Damen und Herren, ist eine ganz ent­scheidende, weil neben dem Geld, das wir dafür aufwenden müssen, steht auch die Frage nach der Vermittlung von Werten und der Bindungserfahrung im Raum.

Warum? – Weil gerade in der Kinderkrippe diese Qualität ein wichtiges Erfordernis ist. Die Mutter ist meistens bis zum ersten Lebensjahr des Kindes da und macht diese Aufgabe höchstpersönlich, aber dann, mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, kommt die Qualität in den Kinderkrippen zum Tragen. Da brauchen Kinder Verfüg-barkeit, Verlässlichkeit und Vertrautheit. Und damit das erfüllt werden kann, braucht man einen Schlüssel. Eine Frau kann in der Kinderkrippe maximal vier, eventuell fünf Kinder betreuen, alles andere ist nicht machbar. Da werden Sie fragen: Was hat das mit dem Budget zu tun? – Sehr viel, denn damit ist man genau bei den Qualitätsstandards, und dort wiederum ist man bei den Ausbildungsfragen. Wir alle


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