Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 517

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müssen uns damit auseinandersetzen, auch im Parlament, was uns dieser Bereich wert ist.

Frau Abgeordnete Musiol, ich bin sonst nicht immer Ihrer Meinung, aber wenn wir den Weg gehen, dass wir nicht mehr einen Kindergarten haben, auch nicht mehr eine Kinderbetreuung, sondern eine Kinderbildung, weil dort die wichtigen Fragen für unsere Kinder erledigt werden, dann muss ich sagen: Da haben Sie nicht unrecht! Aber wir müssen in der Gewichtung langfristig auch über die Frage diskutieren: Wo kommt das Geld dafür her?

Damit, meine Damen und Herren, bin ich bei der Frage, die Sie heute öfter releviert haben und die das Budget betrifft, nämlich: Wie schaut es mit der Weiterentwicklung bei den Familienbeihilfen aus? Will wirklich jemand von Ihnen, dass wir bis zum Jahr 2018 warten und dann auf Kosten der Familien sagen müssen: Da geht nichts mehr!?

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, habe ich mir die Einkom­mensentwicklung in Bezug auf den FLAF angesehen und bin auch Ihrer Meinung: Wir sollten da nicht zuwarten! Wir werden den Konsolidierungspfad nicht verlassen, weil die Einnahmen durch die Beschäftigung erfreulicherweise gut sind. Ob wir im Jahr 2018 schuldenfrei sind oder ein Jahr später, das ist, so glaube ich, nicht die entscheidende Frage, sondern entscheidend ist: Wie gehen wir bis dahin vor?

Und wenn Sie die Valorisierung erwähnen – wunderbar! Wir haben sie nicht im Gesetz, die muss man erkämpfen. Aber was wir haben sollten ist mehr Transparenz bei den Leistungen, mehr Übersichtlichkeit. Wir haben dazu ein Modell vorgelegt, und ich hoffe, dass dieses Modell von allen unterstützt wird. Wir werden jetzt in Verhandlungen eintreten und wollen das möglichst bald, noch vor den Wahlen, durchbringen. Dieses Modell wird wirklich eine Hilfe für Familien darstellen. Und die Nagelprobe wird sein, wie Sie wirklich zu Familien stehen. Das werden wir schon in den ersten Monaten des nächstes Jahres sehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit komme ich zu einer weiteren Frage: Natürlich brauche ich neben der Komponente der Beihilfe auch eine steuerliche Seite. Und ich muss sagen: Ich finde es schon irgendwie interessant, dass Sie hergehen und sagen, da ist doch Geld übrig-geblieben beim Kinderabsetzbetrag. – Ja, „übriggeblieben“ ist eine gute Bezeichnung. Sie müssen es umdrehen: Es ist nicht in Anspruch genommen worden! (Abg. Ursula Haubner: Das habe ich gesagt!) Erfreulicherweise sind deshalb im steuerlichen Bereich unsere Schulden insgesamt nicht so hoch.

Vielmehr muss man fragen: Wie kann man die moralische Verpflichtung einlösen? – Und da finde ich die Idee, das auf 14 Jahre auszuweiten, ein gute Idee. Aber darüber hinaus müssen wir auch noch über andere steuerliche Möglichkeiten diskutieren, weil man die ebenfalls braucht und weil es der Verfassungsgerichtshof auch so sieht und sagt: Ein Teil der Aufwendungen, die eine Familie hat, muss auch steuerlich abgegol­ten werden! Aber nicht nur deswegen, sondern: Wer – die Franzosen, die Schweden oder wer auch immer – eine hohe Kinderquote hat, eine hohe Fertilitätsrate hat, der hat auch eine Steuerkomponente dabei.

Der dritte Punkt ist der entsprechende Ausbau, was Kinderbetreuung an sich anbe­langt. Den nehmen wir vor. – Und die Qualitätsstandards habe ich ja schon erwähnt.

Abschließend darf ich noch auf die Schwerpunkte in unserem Programm hinweisen. Wir haben die Verbesserung des Kinderschutzes vorgesehen. Daran arbeiten wir, wobei das zum Teil eine Kompetenzfrage ist. Ich habe das schon sehr oft hier herinnen angesprochen: Geben Sie mir die Kompetenz für den Bereich des Jugendschutzes! Dann haben Sie von mir eine Vorlage innerhalb eines Tages. Dieses Thema werden wir aber nicht hier herinnen allein lösen können, sondern das werden wir nur im


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