heitsfall eine vertraute Person/Umgebung immens wichtig. Auch ökonomisch betrachtet ist es jedenfalls kostensparender, Kinder privat betreuen zu lassen, selbst wenn man den Ausfall am Arbeitsplatz miteinkalkuliert.
Hier müssen die Bedingungen für die Eltern aber dringend verbessert werden und zwar erstens dahingehend, dass Pflegetage nicht pro Arbeitnehmer sondern pro Kind gewährt werden. Dies würde die derzeit schwierige Situation der Mehrkindfamilien deutlich verbessern.
Darüber hinaus müssen auch Elternteile, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, Anspruch auf Pflegefreistellung erhalten, dies würde eine große Erleichterung für Alleinerziehende bedeuten.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Anzahl der Pflegefreistellungstage pro Kind und nicht pro Arbeitnehmer vorsieht; darüber hinaus soll auch derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, Anspruch auf Pflegefreistellung erhalten.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.45
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kollegin Schenk! Auch wir stehen für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit. Das vertreten wir von der SPÖ.
„Familien sind das feste Fundament unserer Gesellschaft und werden in all’ ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt.“ – So lautet ein Teil des Leitbildes im Bundesvoranschlag 2013, Untergliederung: Familie und Jugend.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Bund den Ländern auch im Jahr 2013 15 Millionen € für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zur Verfügung stellt, insbesondere für unter Dreijährige. Damit wird ein wesentlicher Impuls für eine moderne Familienpolitik geliefert.
Der Budgetbericht 2013 beinhaltet darüber hinaus noch eine weitere familienpolitisch und budgetär erfreuliche Prognose, nämlich dass der Familienlastenausgleich in den kommenden Jahren wieder Überschüsse erzielen wird, und zwar im Jahr 2013 rund 1,58 Millionen €. Diese Überschüsse wären meines Erachtens eine gute Investition in bundesweite und bedarfsorientierte Qualitätskriterien. Sie hätten es dann leichter, wenn die Kompetenz zum Bund wandert, denn dann müssten Sie sich mit den Ländern nicht mehr ärgern, Herr Minister.
Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz untermauert meine Ansicht. In dieser heißt es:
„Kindertagesstätten ermöglichen den Kindern Erfahrungen, die sie für die Entwicklung benötigen (…), aber auch die Motorik und die musischen Fähigkeiten. Dazu gehören insbesondere Erfahrungen mit anderen Kindern, am besten jeden Tag mehrere Stunden lang. Täglich mehrstündige Spielgelegenheiten mit anderen Kindern können
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