Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 620

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Es gibt einen weiteren Antrag, der, denke ich, wichtig und richtig ist. Wir wollen Ihnen helfen, eine Steuer- und Abgabenquote auch in der Verfassung festzuschreiben. Sie haben auf der einen Seite die Schuldenbremse eingeführt, die ja vom Grundgedanken her richtig ist, agieren aber in der Realpolitik so, dass Sie laufend Steuern erhöhen. Frau Finanzminister, das passt nicht zusammen! Sie brauchen eine maximale Abga­benquote. Das Fernziel sollte sein: 40 Prozent und darunter, aber mittelfristig, bis Ihre Schuldenbremse 2016 greift, sollten wir einmal auf 42 Prozent herunterkommen. Das wäre schon wieder etwas ganz Gutes und Vernünftiges.

Wer immer mehr Steuern einhebt, der hemmt letztlich auch den Konsum, weil ja weniger Geld vorhanden ist; das hemmt weiters auch Steuereinnahmen, und das wiederum erhöht letztlich die Schulden. Frau Finanzminister, das ist ein ganz einfaches Kreislaufmodell, das jeder Betriebs- und Volkswirt kennt. Wenn man das weiß, dann gibt es nur einen Weg: Steuern senken; maximale Abgabenquote und Steuerquote in diesem Land, weil uns das auch beim Wettbewerb nach vorne bringt.

Ich stelle daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher und Mag. Widmann:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf eines Verfassungsgesetzes vorzulegen, der eine höchstzulässige Steuer- und Abgabenquote von 42 Prozent festschreibt. Des Weiteren wird die Bundesministerin aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über die Umsetzung der Zielerreichung dieser Deckelung vorzulegen.‘“

Das heißt, wir brauchen nicht nur eine Schuldenbremse, Frau Finanzminister. Wir brauchen auch eine Steuerbelastungsbremse! Das ist der richtige Weg für dieses Land. (Beifall beim BZÖ.)

Ein letzter Antrag ist ja nicht nur vom BZÖ schon oft erwähnt und diskutiert worden, sondern inzwischen auch von den Finanzreferenten der Bundesländer. Ich denke an die Finanzreferentenkonferenz vom 3. Oktober 2012, wo ein gewisser Landesrat Sobotka, ÖVP, aus Niederösterreich – ist ja bekannt – auch vorgeschlagen hat, endlich einmal ein einheitliches Haushaltsrecht für Gemeinden und für Länder zu schaffen. Eine einheitliche Grundlage, damit Sie auch einmal genau wissen: Wie schaut denn das Vermögen der Länder und der Gemeinden aus? Welche Haftungen gibt es?

Das wissen wir bis heute nicht, und daher glaube ich, dass es auch wichtig wäre, einmal Ordnung in diesem Saustall – kann man fast sagen – dieser Finanzverwaltung in den Gebietskörperschaften zu schaffen. Erlauben Sie mir das starke Wort, weil es de facto so ist.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen über den Finanzausgleich ein bundeseinheitliches Haushaltsrecht für Länder und Gemein­den durchzusetzen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und von der SPÖ! Wenn Sie sachpolitisch etwas weiterbringen wollen und sich selbst beim Wort nehmen, dann müssen Sie diese drei Anträge heute unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag betreffend Steuermodell ist in seinen Grundsätzen erläutert worden und wurde auch verteilt.

 


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