Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 76

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Ich habe mir in Innsbruck eines der vier Pilotprojekte, wo Familiengerichtshilfe angebo­ten wird, angeschaut und kann Ihnen sagen, ich bin begeistert vom Engagement dieser vier Frauen, die dort Dienst tun, wie ernst sie das nehmen. Auch die Richterschaft ist damit sehr zufrieden. Und weil auch immer wieder beklagt wird, dass wir in diesem Be­reich oft ein Gutachterrecht haben: Hier wird direkt von der Familiengerichtshilfe nach­recherchiert und darauf geachtet, dass dann wirklich im Sinne des Kindeswohls ent­schieden wird.

In diesem Sinne, sehr geehrte Damen und Herren, glaube ich, dass es wirklich ein wichtiger und wesentlicher Schritt ist, den wir hier setzen.

Ganz wichtig ist mir als Frauensprecherin auch eines, und ich habe diesmal beim Hea­ring gefragt, auch bei der Enquete im Jahr 2010 schon gefragt und jetzt am 20. No­vember wieder: Wie schaut es denn aus? Ist wirklich gewährleistet, dass, wenn Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen einen Elternteil oder einen Obsorgeberechtigten verübt wird, dann keine gemeinsame Obsorge möglich ist? – Alle Beteiligten haben das be­stätigt, und das ist gut so.

In diesem Sinne: ein gutes Gesetz! Und ich wünsche mir, dass im Jahr 2017, wenn wir evaluieren, vielleicht das eine oder andere geändert wird, dass wir aber grundsätzlich alle sagen können, da haben wir einen guten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


11.36.20

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundes­ministerinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ja, es wurde schon gesagt, aber ich möchte es trotzdem noch einmal wiederholen: Mit dem Familienrechtspaket ist nach jahrelangen Verhandlungen, eben seit 1994, nunmehr mit Justizministerin Beatrix Karl und Bundesministerin Heinisch-Hosek eine Reform zum Wohl des Kindes gelungen, ei­ne Reform, mit der geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen entsprochen wird, wie einer hohen Zahl an Trennungen und Patchwork-Familien, aber auch der steigenden Berufstätigkeit von Frauen sowie – wie man mit Stolz sagen kann – der stärkeren Be­teiligung der Väter an der Erziehung ihrer Kinder, der eben mehr Rechnung getragen werden soll.

Die wesentlichen Eckpunkte im Bereich der Obsorge sind, wie schon erwähnt: Die bis­herige Obsorgeregelung bei der Geburt eines Kindes bleibt aufrecht. Das bedeutet: Sind die Eltern verheiratet, haben beide die Obsorge; sonst kommt der Mutter die allei­nige Obsorge zu. Nicht verheiratete Eltern können auf dem Standesamt – und das ist, glaube ich, auch sehr wichtig –, aber natürlich auch bei Gericht bestimmen, dass beide Eltern mit der Obsorge betraut sind. Und nach einer Trennung besteht die Obsorge zu­nächst weiter, die Eltern können aber auch eine Vereinbarung über die Obsorge tref­fen. Können sich die Eltern nicht einigen, dann gibt es eben diese vorläufige elterliche Verantwortung und auch die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe. Das ist ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung, wenn es eben bei Streitigkeiten sozusagen eine heiße Phase gibt.

Die Evaluierung dieses Pilotprojektes zeigt auch, dass die Familiengerichte diese Fa­miliengerichtshilfen dringend brauchen, und sie bekommen sie auch fix zur Seite ge­stellt. Erwähnt werden soll auch – dieses neue Gesetz und überhaupt dieser Bereich braucht ja zur Beschleunigung mehr Unterstützung –, dass nunmehr 17 Richter, zehn Rechtspfleger und elf Beamte zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es sind auch breite Schulungsmaßnahmen geplant, was, glaube ich, insbesondere für junge Fami­lienrichter wichtig ist.

 


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