Ich habe mir in Innsbruck eines der vier Pilotprojekte, wo Familiengerichtshilfe angeboten wird, angeschaut und kann Ihnen sagen, ich bin begeistert vom Engagement dieser vier Frauen, die dort Dienst tun, wie ernst sie das nehmen. Auch die Richterschaft ist damit sehr zufrieden. Und weil auch immer wieder beklagt wird, dass wir in diesem Bereich oft ein Gutachterrecht haben: Hier wird direkt von der Familiengerichtshilfe nachrecherchiert und darauf geachtet, dass dann wirklich im Sinne des Kindeswohls entschieden wird.
In diesem Sinne, sehr geehrte Damen und Herren, glaube ich, dass es wirklich ein wichtiger und wesentlicher Schritt ist, den wir hier setzen.
Ganz wichtig ist mir als Frauensprecherin auch eines, und ich habe diesmal beim Hearing gefragt, auch bei der Enquete im Jahr 2010 schon gefragt und jetzt am 20. November wieder: Wie schaut es denn aus? Ist wirklich gewährleistet, dass, wenn Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen einen Elternteil oder einen Obsorgeberechtigten verübt wird, dann keine gemeinsame Obsorge möglich ist? – Alle Beteiligten haben das bestätigt, und das ist gut so.
In diesem Sinne: ein gutes Gesetz! Und ich wünsche mir, dass im Jahr 2017, wenn wir evaluieren, vielleicht das eine oder andere geändert wird, dass wir aber grundsätzlich alle sagen können, da haben wir einen guten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.
11.36
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesministerinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ja, es wurde schon gesagt, aber ich möchte es trotzdem noch einmal wiederholen: Mit dem Familienrechtspaket ist nach jahrelangen Verhandlungen, eben seit 1994, nunmehr mit Justizministerin Beatrix Karl und Bundesministerin Heinisch-Hosek eine Reform zum Wohl des Kindes gelungen, eine Reform, mit der geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen entsprochen wird, wie einer hohen Zahl an Trennungen und Patchwork-Familien, aber auch der steigenden Berufstätigkeit von Frauen sowie – wie man mit Stolz sagen kann – der stärkeren Beteiligung der Väter an der Erziehung ihrer Kinder, der eben mehr Rechnung getragen werden soll.
Die wesentlichen Eckpunkte im Bereich der Obsorge sind, wie schon erwähnt: Die bisherige Obsorgeregelung bei der Geburt eines Kindes bleibt aufrecht. Das bedeutet: Sind die Eltern verheiratet, haben beide die Obsorge; sonst kommt der Mutter die alleinige Obsorge zu. Nicht verheiratete Eltern können auf dem Standesamt – und das ist, glaube ich, auch sehr wichtig –, aber natürlich auch bei Gericht bestimmen, dass beide Eltern mit der Obsorge betraut sind. Und nach einer Trennung besteht die Obsorge zunächst weiter, die Eltern können aber auch eine Vereinbarung über die Obsorge treffen. Können sich die Eltern nicht einigen, dann gibt es eben diese vorläufige elterliche Verantwortung und auch die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe. Das ist ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung, wenn es eben bei Streitigkeiten sozusagen eine heiße Phase gibt.
Die Evaluierung dieses Pilotprojektes zeigt auch, dass die Familiengerichte diese Familiengerichtshilfen dringend brauchen, und sie bekommen sie auch fix zur Seite gestellt. Erwähnt werden soll auch – dieses neue Gesetz und überhaupt dieser Bereich braucht ja zur Beschleunigung mehr Unterstützung –, dass nunmehr 17 Richter, zehn Rechtspfleger und elf Beamte zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es sind auch breite Schulungsmaßnahmen geplant, was, glaube ich, insbesondere für junge Familienrichter wichtig ist.
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