Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 75

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genbogenfamilien gibt, wo gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern leben. Das ist in unserem heutigen Alltagsleben ganz normal, das glauben nur manche von den Poli­tikern und Politikerinnen nicht (Abg. Kitzmüller: „Ganz normal“?!), dass es auch sein kann, dass Kinder in der Schule zum Beispiel fragen: Meine Freundin hat zwei Mamis. Warum ist das so? – Und da braucht man Antworten. Und wir wollen hier rechtliche Antworten geben. Das heißt, im normalen Umgang miteinander, in den Fragen der alltäglichen Obsorge soll es möglich sein, dass Patchwork-Familien, gleichgeschlechtli­che Familien die Kinder so betreuen, wie es den modernen Zeiten entspricht.

Und heute wird ebenfalls noch ein Meilenstein in Bezug auf die Pflegefreistellung be­schlossen werden.

Mir ist es wichtig, zu schauen: Funktioniert es zwischen den Eltern oder funktioniert es nicht?, und dann zu entscheiden.

Daher möchte ich mich sehr herzlich bedanken bei Frau Kollegin Karl. Es hat lange ge­dauert, aber es ist wichtig. Und, ja, ich gestehe zu, das Unterhaltsrecht werden wir ge­meinsam auch noch angehen müssen, und wir wollen das auch. Es ist wichtig, dass ein Kind die zum Leben notwendigen Dinge zeitgerecht bekommt, eben in Form der Unterhaltsleistung des Partners, der nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, der verpflichtet ist, dem Kind diesen Unterhalt zuzugestehen. Das wird unser nächstes Pro­jekt.

Dieses Projekt ist ein gutes geworden und stellt einen großen Schritt in Richtung mo­dernes Familienrecht dar. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steibl.)

11.32


Präsident Fritz Neugebauer: Für die nächste Rednerrunde während der Fernsehzeit stehen je Redebeitrag 3 Minuten zur Verfügung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.32.55

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerinnen! Als Überschrift über dieses Familienrechtspaket würde ich den Titel wählen: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Es ist ein guter Kompromiss, der hier ge­schnürt wurde, und wir können stolz sein, dass das Familienrecht jetzt ins 21. Jahr­hundert, wenn ich es so sagen darf, katapultiert wurde.

Einem großen Familienrechtler, der in Pension gegangen ist, aber aus Interesse heute noch hier anwesend ist, der diesen Entwurf auch mitgestaltet hat, möchte ich auch hier vom Rednerpult aus alles Gute für die Pension wünschen – das ist der Herr Abtei­lungsleiter für Familienrecht Dr. Stormann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das Wichtigste bei diesem Gesetzentwurf, sehr geehrte Damen und Herren, ist, dass das Kindeswohl wirklich im Mittelpunkt steht, dass wir endlich eine Definition haben und wissen: Was ist denn damit gemeint? – Das schafft mehr Klarheit für die Eltern, für die Obsorgeberechtigten, für die Richter und Richterinnen, die damit zu tun haben, auch für die Jugendwohlfahrt und so weiter. Das ist ein zentraler Punkt in diesem Ge­setzesvorschlag.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist auch die Neuregelung des Besuchsrechtes – sei es nun Besuchsmittler oder Kontaktrecht, wie immer das genannt wird –, dass hier die Verfahren beschleunigt werden können, dass auch das geregelt ist. Oder auch die so­genannte, was ein bisschen sperrig klingt, vorläufige elterliche Verantwortung, dass al­so immer dort, wo es strittige Fälle gibt, geprüft wird.

Und für das Prüfen und das Sich-genauer-Anschauen bekommen die Familienrichter und -richterinnen nicht nur mehr Richterstellen und Richterinnenstellen, sondern auch Familiengerichtshilfen beigestellt.

 


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