Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 78

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Entscheidung! Hinter den Kulissen entscheiden Jugendämter und Sachverständige, das heißt, das Schicksal der Kinder wird in eine zweite, nicht ersichtliche und im Ge­setz gar nicht genannte Ebene, nämlich die Ebene der Ämter und Sachverständigen verlegt. Und das ist sicher nicht richtig.

Man müsste eigentlich sagen, es wird auf die Ebene der „Sachverständinnen“ gelegt, also mit kleinem Binnen-I geschrieben, denn dabei handelt es sich ja um 90 Prozent weibliche Belegschaft, sowohl in den Jugendämtern als auch bei den Sachver­ständigen, wenn Sie sich da die Gerichtsakten durchschauen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Interessanterweise gibt es da auch keine Gender-Forderung. (Zwischenruf der Abg. Mag. Steßl-Mühlbacher.) Also ich habe im Zusammenhang mit dem Gesetz nicht ge­hört, dass man das Übergewicht der Frauen in diesen Berufsständen oder bei diesen Sachen hier einmal gendert. Das wäre interessant. Der Grund mag sein, dass man vielleicht nicht konsequent ist beim Gendern, es mag aber auch sein, dass die Grund­lagen des Genderns (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen – Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner), nämlich, dass alles Geschlechtliche nur Einbildung und Erziehung ist, nicht ganz stimmen.

Unsererseits daher zu diesem Gesetz, da es mehr Unklarheit schafft als Klarheit, ein Nein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


11.43.16

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Meine Frauen Ministerin­nen! Sehr geehrte ZuhörerInnen! Diese Debatte hat ja sehr lange in der Öffentlichkeit stattgefunden und ist sehr emotional geführt worden. Nicht zuletzt war sie deshalb emotional, weil wahrscheinlich alle Menschen in diesem Land, in diesem Europa, auf dieser Welt – „auf dieser Welt“, das weiß ich nicht, aber in diesem Europa – irgendje­manden kennen, der von dieser Debatte betroffen ist. Das ist entweder jemand, der sich selbst vom Partner getrennt hat oder in Trennung begriffen ist, oder jemand, der aus einer Familie kommt mit geschiedenen, getrennten Eltern, oder jemand, der je­manden kennt, der oder die sich von der Partnerin oder vom Partner getrennt hat. Das heißt, alle haben etwas dazu zu sagen, und genau das hat die Emotionalität dieser De­batte ausgemacht.

Manche haben sie hier, das muss man schon sagen, nicht nur emotional geführt – das wäre ja noch nicht schlimm –, sondern sie haben dann irgendwie versucht, sie durch­aus in eine Schwarz-Weiß-Debatte, in eine Debatte Männer gegen Frauen, in eine De­batte mit dem Titel: „Die Frauen sind die Bösen, die den Kindern die Männer weg­nehmen“, oder: „Die Männer sind die, die sich nie um die Kinder kümmern wollen“, zu lenken.

Was diese Debatte aber darüber hinaus gezeigt hat, ist, dass selbst bei einem Gesetz, bei dem man im Justizministerium bemüht war – und da möchte ich den Beamten, die damit betraut waren, hier noch einmal meine Anerkennung aussprechen –, damit eine Regelung zu finden, die für so viele Familien und für so viele Fälle wie möglich eine sinnvolle Regelung ist, auch klar ist, dass jeder dieser Fälle, die Sie alle vielleicht ken­nen und die auch die Österreicherinnen und Österreicher und die Europäerinnen und Europäer kennen, ein individueller ist, weil die Beziehungsgeschichte, die diesem Fall vorgelagert ist – nämlich die Beziehungsgeschichte der Eltern, die in der Regel von Enttäuschungen, von Verletzungen, von Konflikten oder wovon auch immer geprägt ist –, sehr unterschiedlich ist.

 


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