Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 79

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Wir Grüne freuen uns aber darüber – diesbezüglich habe ich auch im Ausschuss noch einmal extra nachgefragt, und Kollegin Wurm und auch die Ministerin Heinisch-Hosek haben das jetzt auch noch einmal bekräftigt –, dass jetzt einmal klargelegt ist: Gewalt, nicht nur gegenüber dem Kind, sondern auch gegenüber Familienangehörigen, dient nicht dem Kindeswohl, und es muss daher ausgeschlossen sein, dass Elternteile, die Gewalt ausgeübt haben, da auch nur irgendein Anrecht haben, die Obsorge übertra­gen zu bekommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

Aber was dieser Entwurf nicht erledigt und was dieser Entwurf nicht schafft, ist, jeden dieser verschiedenen einzelnen biografischen Fälle zu lösen. Und, Frau Ministerin Karl, wenn Sie hier sagen, es gebe Auffassungsunterschiede zwischen Ihnen und uns, was sozusagen die Lösung dieser Beziehungskonflikte betrifft, dann sind die gar nicht so klein, wie das jetzt hier geklungen hat, als Sie das gesagt haben.

Der Auffassungsunterschied ist folgender: Sagt man, Eltern, die eine gemeinsame Ob­sorge haben wollen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), brauchen eine gemeinsame Grundlage, und deswegen geht das nur, wenn sie sich darauf einigen, oder sagt man, auch wenn sie mit aller Unterstützung durch Schlichtungsstellen und was auch immer keinen Weg gefunden haben, sich zu einigen, kann ein Gericht ent­scheiden (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) – gleich, Herr Präsident, ich spreche nur den Satz fertig –, kann also ein Gericht entscheiden, dass sie das trotzdem gemeinsam erledigen müssen, obwohl sie sich nicht geeinigt haben. Und da sagen wir ganz klar, das kann nicht gehen und das ist auch nicht zum Wohle des Kindes.

Deswegen werden wir weiter für eine Schlichtungsstelle vor Gericht eintreten und nicht erst nachher. (Beifall bei den Grünen.)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.47.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen Bundesminis­terinnen! Vorerst ein „Herzlich willkommen!“ an die Schülerinnen und Schüler der Be­rufsschule in Rohrbach, die dieser Sitzung heute folgen! (Beifall beim BZÖ und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Ikrath hat gemeint, die Opposition muss immer ein Haar in der Sup­pe finden, und das sei ihr – also uns – auch zugestanden. – Herzlichen Dank für das Zugeständnis. Wir wollen das aber gar nicht, Kollege Ikrath, und schon gar nicht bei ei­ner so wichtigen Materie, bei der es, wie alle Redner vor mir und auch die beiden Bun­desministerinnen gesagt haben, einzig und allein um das Kindeswohl gehen sollte, sa­ge ich jetzt einmal. Da wollen wir gar kein Haar in der Suppe finden!

Ich glaube, die Vorrednerin aus meiner Partei, die Abgeordnete Ursula Haubner, hat schon sehr differenziert auf die Problembereiche, die wir sehen, hingewiesen, trotzdem aber durchaus, und das möchte ich gleichfalls machen, selbstverständlich auch aner­kannt, dass es gute Regelungen in diesem Gesetz gibt, vor allem das Namensrecht – dem werden wir auch zustimmen –, denn ein Wahlrecht ist für uns immer ein wichtiges Gut. Damit wird ja niemand gezwungen, einen Doppelnamen anzunehmen, aber die Möglichkeit soll es in verstärktem Ausmaß geben, und das unterstützen wir durchaus. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Wurm.)

Auch bei der Frage der Obsorge ist es so: Der Status in dieser Vorlage ist besser als der derzeit in Geltung befindliche, das ist überhaupt keine Frage. Nur, Frau Abgeord­nete Wurm, weil Sie gerade gesagt haben – Sie haben es blumiger ausgedrückt, das kann ich jetzt nicht wiedergeben –, dass man sehr lange an diesem Gesetz gearbeitet


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