Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 81

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Ich glaube, dass es auch nicht im Sinne des Kindeswohles ist, dass es zwei Mütter und zwei Väter hat. Das ist nichts, was normal ist, und das ist auch nicht modern. (Zwi­schenruf der Abg. Binder-Maier.)

Besonders kritisieren möchte ich hier aber noch einen anderen Punkt, und zwar das Namensrechts-Änderungsgesetz, das jetzt keinen gemeinsamen Familiennamen mehr vorsieht, sondern wo jeder sich aussuchen kann, wie er heißt. Das ist sicherlich nicht modern und ganz offensichtlich auch wieder als Anschlag auf die Familie geplant. Wenn es schon nicht möglich war, die Familien so irgendwie zu unterwandern (Zwi­schenrufe bei der SPÖ), dann versucht man hier eben auch vom Gesetz her, die tradi­tionelle Familie zu zerstören, indem kein einheitlicher Name mehr gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Binder-Maier: Toleranz ist nicht Ihre Stärke!)

Ich komme zu der ernüchternden Schlussfolgerung, dass die Forderungen nach der gemeinsamen Obsorge, wie sie eben im deutschen Vorbild möglich ist, nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.

Die Rechtsfolgen bei der Verweigerung eines zugesprochenen Besuchsrechtes wer­den nicht durchgesetzt. – Bisher wurden Väter, wenn sie von ihrem Recht auf die Ein­bringung von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht haben, oft mit einer Besachwaltung be­droht; meistens, weil die Richter einfach überfordert waren.

Die Verfahrensdauer wird sich meines Erachtens auch nicht wirklich verkürzen. Ein Mindestbesuchsrecht ist wiederum nicht gesetzlich festgelegt, und die Abkühlphase ist nicht sinnvoll und wird sicherlich zu weiteren Streitereien führen.

Außerdem ist zu befürchten beziehungsweise abzusehen, dass Väter, die ihre Kinder bisher nicht sehen durften, dadurch auch weiterhin ihre Kinder nicht sehen dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


11.54.30

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin­nen! Hohes Haus! Gott sei Dank ist die Politik nicht für die wichtigsten Dinge des Le­bens zuständig. Ob Beziehung, ob Liebe funktioniert, das können wir hier Gott sei Dank nicht regeln. (Abg. Binder-Maier: Das wollen wir auch gar nicht!) – Ich sage ja, ich freue mich darüber. – Wir können nur Gesetze machen, die dann, wenn Dinge schiefgehen, wenn Lebensentwürfe scheitern, wenn es Streitereien gibt, ein Mindest­maß an Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Betroffenen bieten. Und ich bin der Ansicht, dass wir hier heute einen ganz riesigen Schritt nach vorne gehen.

Wenn Paare sich trennen, dann zerplatzt oft ein ganzer Lebensentwurf. Wenn Paare sich trennen, hat meistens die Frau – sehr, sehr oft beide Partner – wirkliche Existenz­ängste, und die Kinder stehen irgendwo dazwischen. Ich gebe zu, dass ich mir ge­wünscht hätte, dass es in Österreich ganz grundsätzlich – ob verheiratet oder nicht – die gemeinsame Obsorge als Regelfall gegeben hätte (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirkl­huber), und zwar deswegen, weil ich sehr oft festgestellt habe, dass bei Paaren, die sonst die friedliebendsten Menschen waren, eskalierende Streitereien untereinander stattgefunden haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Jeder von uns kennt Männer, die Frauen schäbig im Stich gelassen haben, oder um­gekehrt, jeder von uns kennt Partner, die wirklich grottenschlecht sind, aber trotzdem ganz hervorragende und liebevolle Väter, ganz hervorragende und liebevolle Mütter, und diese Streitereien untereinander haben in den seltensten Fällen mit den Bezie­hungen zu den Kindern zu tun. Immerhin gibt es jetzt in den meisten Fällen die Mög­lichkeit auf eine gemeinsame Obsorge.

 


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