Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 82

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Das, was mir bleibt, ist, von hier aus an die Eltern zu appellieren, dass sie ihre Streitig­keiten, wenn es oft ganz, ganz schwierig ist, so wenig wie möglich ihren Kindern „um den Hals hängen“ und so gut wie möglich für ihre Kinder die guten Eltern sind oder bleiben, wie sie es sich immer vorgestellt haben. Alles andere, der Gesetzgeber, kann hier nur immer zweitbeste Krücken bilden – aber die gemeinsame Obsorge ist eine ganz hervorragende, die den Eltern ein gutes Elternsein wirklich erleichtern sollte. – Dafür bedanke ich mich.

Ich danke ganz besonders auch Herrn Dr. Kathrein aus dem Justizministerium, der ganz unbeobachtet im Hintergrund sitzt (Abg. Hörl: Ein Tiroler!) und von dem ich weiß, dass er sehr viele Jahre an diesem Entwurf gearbeitet hat. Danke dafür! Ich hoffe, dass die meisten Kinder von Scheidungen möglichst unbelastet bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


11.57.52

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Mi­nisterinnen! Hohes Haus! Wie meine Vorrednerinnen aus meiner Fraktion schon ge­sagt haben, sind wir aus berechtigten Gründen gegen diesen Gesetzentwurf zum Fa­milienrechts-Änderungsgesetz. Gerade in der Frage der gemeinsamen Obsorge blei­ben für uns sehr viele essenzielle Fragen ungelöst, und auch die Beurteilungskriterien zum Kindeswohl gehen mir nicht weit genug. Ich glaube auch nicht, dass die Verfah­rensdauer durch diese neuen Regelungen verkürzt wird.

Natürlich ist es immer schwierig, bei Trennungen, die sehr oft sehr emotional vonstat­tengehen, objektiv zu bleiben, und oft sind es die Kinder, die von einem oder dem an­deren Elternteil instrumentalisiert werden. Und wenn die Gräben zwischen den Er­wachsenen so groß und tief sind, wird leider vergessen, dass zarte Kinderseelen unter diesen Streitereien sehr großen Schaden nehmen.

Für mich ist auch eines ganz klar – da gebe ich der Kollegin Hakl recht –: Kein Gesetz der Welt kann diese Wunden heilen, aber mit einer verpflichtenden Obsorge hätte man sehr viel Druck aus den Diskussionen nehmen und sehr viel Schaden von den Tren­nungskindern abwenden können.

Für mich bleiben Mütter immer Mütter und Väter immer Väter, und die Kinder haben Anrecht auf beide Elternteile. Aber Kinder haben nicht nur Mama und Papa, sondern auch Oma und Opa, und die werden gerade bei Trennungsfällen nicht berücksichtigt. Deshalb kann ich es auch nur sehr begrüßen, dass unser Antrag betreffend das Be­suchsrecht der Großeltern hier teilweise mit eingeflossen ist. Ich finde es aber ein bisschen schade, dass dieser Antrag der FPÖ, der im Vorarlberger Landtag einstim-
mig angenommen worden ist, also von allen Fraktionen, hier nicht 1 : 1 übernommen wurde.

Ich möchte hier noch einmal betonen: Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund ste­hen, nicht die Streitigkeiten, die die Eltern nicht regeln können! Und das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass den Großeltern der Besuch ihrer Enkel nicht untersagt werden darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben es hier wieder einmal mit einem halbherzigen Regierungsbeschluss zu tun. Ein großer Gesetzentwurf sieht für mich anders aus. Unterm Strich bleibt ein Flickwerk, diese Obsorgeregelung ist keine wirklich gute Lösung, auf Kosten unserer Kinder. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.00

 


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