Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 83

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühl­bacher. – Bitte.

 


12.00.49

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Bundesministerinnen! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Familienrecht ist ein, würde ich sagen, sehr sensibles Thema und ist von sehr, sehr vielen Einzelfällen geprägt.

In der heutigen Debatte hat Kollege Ikrath vom sogenannten Idealbild der Familie ge­sprochen. Aber man muss auch sagen, dass die Realität – nicht nur in der heutigen Zeit, sondern auch schon früher – einfach anders aussieht. Wir haben heute Patch­workfamilien, die Gesamtscheidungsrate liegt bei fast 50 Prozent, es gibt Regenbogen­familien (Zwischenruf der Abg. Steibl), und wir als Gesetzgeber müssen auch auf die­se Fälle reagieren.

Frau Kollegin Steibl, die Realität sieht nun einmal so aus, dass sehr, sehr viele Fami­lien und Menschen an diesem Idealbild scheitern. Und wir als Gesetzgeber müssen versuchen, gesetzliche Rahmenbedingungen auch für diese Fälle zu schaffen.

Frau Kollegin Kitzmüller hat das neue Namensrecht angesprochen. Ich befürworte das neue Namensrecht sehr, nicht nur deshalb, weil ich selbst Trägerin eines Doppelna­mens bin, sondern auch, weil das neue Namensrecht wirklich ein Meilenstein ist. Es ist ein modernes Namensrecht. Man hat die Auswahlmöglichkeit, es ist kein Muss, Frau Kollegin Kitzmüller, und deswegen verstehe ich nicht, dass Sie dieses neue Namens­recht als Anschlag auf die Familie oder auf den traditionellen Familiennamen sehen. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, ganz traditionell den Namen des Mannes an­zunehmen und ganz traditionell den Kindern den Namen des Mannes zu geben. Also von diesem Gesichtspunkt her bitte ich Sie, dieses Gesetz noch einmal näher durchzu­sehen.

Etwas ist in der Debatte zu kurz gekommen, gerade für die Zuhörerinnen und Zuhörer: In 90 Prozent der Fälle gibt es Vereinbarungen, gibt es keine Streitigkeiten. Wir be­fassen uns hier jetzt mit den 10 Prozent der Fälle, in denen es eben zu Streitigkeiten kommt.

Wir von der Sozialdemokratie haben uns immer dafür eingesetzt, auch während des Gesetzwerdungsprozesses, dass die Interessen der Kinder im Vordergrund stehen – weder die Interessen der Mütter noch jene der Väter, sondern die Interessen der Kin­der sind da in den Vordergrund zu stellen. Und es sind auch klare Verhältnisse zu schaffen, ohne dass der Streit auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

Es gibt nach wie vor auch die Möglichkeit, weil Kollege Scheibner moniert hat, dass un­eheliche Kinder anders behandelt werden (Zwischenruf des Abg. Scheibner), die ge­meinsame Obsorge zu vereinbaren, auch bei unehelichen Kindern.

Ganz besonders hervorheben möchte ich, dass nach diesem Entwurf die Familienge­richtshilfe und auch das Instrument des Besuchsmittlers im Gesetz verankert werden, denn mittlerweile ist es manchmal schon so, dass es nicht mehr möglich ist, dass bei der Ausübung des Besuchsrechts das Kind zum Beispiel vom Vater abgeholt werden kann oder die Mutter das Kind zum Vater bringt, weil sich die Erwachsenen einfach nicht mehr unter die Augen treten können. Daher ist das Instrument des Besuchsmitt­lers hier auch zu erwähnen.

Sehr geehrte Bundesministerinnen! Ich glaube, dass wir hier einen guten Gesetzent­wurf vorliegen haben. Aber, Frau Bundesministerin Karl, die Reformen sind damit noch nicht beendet. Ich darf auch hier wieder eindringlich bitten, sich das Unterhaltsvor­schussrecht noch einmal anzusehen. Und wir haben – ich habe das auch schon im


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