Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 84

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Ausschuss moniert – nach wie vor eine offene Diskriminierung, was das Namensrecht betrifft, gerade bei den Doppelnamen von Schwulen und Lesben, wo kein Bindestrich vorgesehen ist, sodass man auf den ersten Blick sieht, dass dieser Mann oder diese Frau schwul beziehungsweise lesbisch ist. Das sollten wir unbedingt ändern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


12.05.31

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesministerinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Dass Beziehungen nicht immer im Guten enden, ist keine Neuigkeit. Und dass dabei die Wogen hochgehen können und Entscheidungen nicht immer rational getroffen werden, ist auch keine Neu­igkeit. Sind dabei aber Kinder im Spiel, muss klar sein, dass die persönlichen Befind­lichkeiten zurückgestellt werden müssen – zum Wohle des Kindes.

Dieses Kindeswohl findet sich nun erstmals in dem zur Abstimmung stehenden Kind­schafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz. Zwölf Kriterien, die im Gesetz aufgelis­tet sind, sorgen dafür, dass das Kindeswohl als leitender Gesichtspunkt zu berücksich­tigen und zu gewährleisten ist.

Mit diesen zwölf Kriterien als oberstem Prinzip ist ein Familienrechtspaket entstanden, das schnellere Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren und Kontinuität für die Kinder auch nach der Trennung der Eltern ermöglicht. Die Verfahrensdauer wird dabei durch den Einsatz der Familiengerichtshilfe deutlich reduziert. Die positiven Er­fahrungen hat auch der Modellversuch in den vier Bezirksgerichten seit Anfang des Jahres gezeigt; sie bestätigen auch den bundesweiten Ausbau. So sollen auch fami­liäre Konflikte rascher und für alle Parteien befriedigender gelöst werden. Und das ist natürlich auch zum Wohle des Kindes.

Die Obsorge beider Elternteile nach einer Trennung bleibt dabei vorerst aufrecht. Die gemeinsame Obsorge soll so auch in Zukunft der Regelfall sein.

Das Familienrechtspaket beinhaltet neben dem Kontaktrecht, der Obsorge nach der Trennung, dem Instrument des Besuchsmittlers, der Gleichstellung von Vater und Mut­ter auch das weitere, flexiblere Namensrecht, das das Tragen eines Doppelnamens er­möglicht – nicht vorschreibt, sondern zusätzlich ermöglicht – und so auch zur Schaf­fung beziehungsweise Steigerung der Familienidentität beiträgt. Somit werden eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt und die Bestimmung des Familiennamens ohne langwierige Verfahren wird erleichtert.

All diese Punkte dieses Gesetzesvorschlages tragen zur Stärkung und Sicherung des Kindeswohls bei. (Beifall bei der ÖVP.)

12.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


12.08.06

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Mi­nisterinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wie der Name Kind­schaftsrechts-Änderungsgesetz aussagt, geht es um die Kinder, es geht um deren Wohlbefinden, es geht um die Befindlichkeit, es geht schlicht und einfach um das Le­ben der Kinder und deren Lebenssituation.

Meine Damen und Herren! Menschen, die mit Kindern leben, haben Verantwortung übernommen und müssen diese auch wahrnehmen. Nur: Lebenswege von Erwachse-


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