nen trennen sich – und trotz alledem muss, wenn Kinder vorhanden sind, die eigene Persönlichkeit, Befindlichkeit hintangestellt werden, und es müssen die Interessen der Kinder in den Vordergrund gerückt werden. Die besten Lösungen für unsere Kinder stehen im Vordergrund, auch bei Trennungen.
Bei 10 Prozent der Trennungen kommt es letztendlich zu Hass, Zerrüttung, Zorn, Kummer, Leid und Traurigkeit. Daher besteht akuter Handlungsbedarf des Gesetzgebers, denn darauf muss reagiert werden. Wenn keine Einigung mehr möglich ist, wenn keine gemeinsamen Lösungen erreicht werden können, dann sollen durch gesetzliche Regelung Lösungen angeboten werden können.
In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zu einer meiner Vorrednerinnen: Gerade in diesen strittigen Fällen gibt es keine Schwarz-Weiß-Lösungen, sondern viele Varianten, wie Menschen wieder zueinanderfinden im Sinne ihrer Kinder.
Die Novelle beinhaltet viele wesentliche Punkte, zum Beispiel die Gleichbehandlung unehelicher Kinder und ehelicher Kinder. Es wurden Schritte eingeleitet, sodass es in den letzten Jahrzehnten wirklich zu einer Gleichstellung gekommen ist, bis hin zum Namensrecht, das eine Möglichkeit schafft, aber keinen Zwang vorsieht. Eine weitere Neuerung ist die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung. – Punkte, die wichtig und notwendig sind.
Ich persönlich möchte die Neuregelung der Definition des Kindeswohles hervorstreichen. Zum ersten Mal wird das Kindeswohl im Gesetz festgehalten, es wird berücksichtigt und auch gewährleistet. Dazu gehören zum Beispiel angemessene Versorgung, Fürsorge, Geborgenheit und Schutz, Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes, Förderung der Anlagen, Fähigkeiten und Neigungen, Berücksichtigung der Meinung des Kindes, Vermeidung der Beeinträchtigung des Kindes durch Umsetzung von Maßnahmen gegen den Willen des Kindes und noch viele weitere wichtige Punkte. (Unruhe im Saal. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Ich denke, es wird auch die Männer der ÖVP interessieren, dass Kinder Rechte haben, die auch umgesetzt werden müssen – auch in strittigen Fällen, auch bei Scheidungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Dies ist ein Paket von Maßnahmen, die wir natürlich sehr begrüßen.
Ein Satz zur Neuerung der Familiengerichtshilfe: Sie bietet die Möglichkeit, Menschen dabei zu begleiten, die bestmögliche Lösung für ihre zerstrittenen Verhältnisse zu finden, um wieder gemeinsam für das Kind sorgen zu können.
Ich konnte mich persönlich im Bezirksgericht Amstetten davon überzeugen, wie hervorragend die Zusammenarbeit funktioniert. Kollegin Andrea Gessl-Ranftl war in Leoben, wo unterstrichen wurde, dass der Schutz des Kindeswohls durch professionelle Begleitung gewährleistet wird und dass es durch die Betreuung und Begleitung durch die Familiengerichtshilfe zu einer Deeskalation kommt.
Frau Bundesministerin, ich denke daher, dass es wichtig ist, dass wir in ganz Österreich derlei begleitende Stellen einrichten.
Ich meine, meine Damen und Herren, die eingeschlagene Richtung stimmt, um Lösungen gerade in strittigen Fällen herbeizuführen. Es gibt noch viel Handlungsbedarf, vor allem auch im Unterhaltsbereich. Ich kann Sie alle, die Sie davon betroffen sind, nur bitten, diesem neuen Gesetz, diesen neuen Regelungen eine Chance zu geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.12
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite