Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 86

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Wir kommen zu den Abstimmungen, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf be­treffend Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013, in 2087 der Beilagen.

Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Mag. Steinhauser eingebrachtes Verlangen auf ge­trennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Getrennte Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 1 und 2, §§ 155 bis 157 in Ziffer 4, Ar­tikel 1 Ziffer 40 sowie Artikel 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustim­mung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dafür Ihre Zustimmung geben, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2087 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend Neuregelungen des Kindschaftsrechts.

Wenn Sie dafür eintreten, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. (E 276.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Obsorge als gesetzlichen Regelfall unter dem Vorbehalt einer Kindeswohlüberprüfung.

Wer diesen Entschließungsantrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: die dem Ausschussbericht 2088 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend Mittel für die Fortbildung der Familien­richter im Zusammenhang mit Obsorgestreitigkeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen. (E 277.)

12.15.194. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1991 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (2089 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Ur­sula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerichtliche Aufsicht bei Se­xualstraftätern und bei sexuell motivierten Gewalttätern nach der Haftentlassung (2090 d.B.)

 


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