am wenigsten, am nächsten Tag oder nach kurzer Zeit dem Täter auf der Straße zu begegnen.
Wir sind der Meinung, das ist das absolut falsche Zeichen, und es ist eigentlich eine Schande, dass man hier über solche Sachen diskutiert (Beifall bei der FPÖ), die Opfer meist nicht zur Ruhe kommen lassen und wodurch die Opfer weiterhin hämischen Blicken der Täter und so weiter ausgesetzt sind.
Das kann es aus unserer Sicht nicht sein. Darum sagen wir klipp und klar: Nein! Sexualstraftäter haben die Hafterleichterung des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu spüren! Da gibt es für uns kein Wenn und Aber. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie sich alle die Berichte anschauen, auch Zeitungsberichte, dann wissen Sie auch, wie die Bevölkerung darüber denkt: Man will es nicht! Schlicht und einfach, Frau Bundesminister: Man will es nicht. Was man vielleicht schon will – und das hätte dann vielleicht schon etwas gebracht –, ist, wenn man denkt, dass natürlich Delikte gegen das Eigentum in Österreich sehr hoch bestraft werden, solche wie jene im 10. Abschnitt im Strafgesetzbuch – Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung – relativ milde bestraft werden. Da geht die Haft immer los: sechs Monate bis zehn Jahre, sechs Monate bis fünf Jahre und, und, und. Mindeststrafe relativ nieder: sechs Monate.
Da hätten Sie etwas tun können! Da liegt die Verantwortung bei Ihnen. Hier hätte man schon etwas verschärfen können, dann hätte man vielleicht so eine Klientel wie Sexualstraftäter, Kinderschänder von Haus aus schon ausschließen können. Aber da hat man nichts gemacht, da laviert man herum und sagt: die Hälfte der Freiheitsstrafe, mindestens drei Monate. Das ist aus unserer Sicht nicht Fisch und nicht Fleisch, ein leidiges Herumlavieren.
Da ist den Opfern nicht geholfen, das ist aus unserer Sicht absoluter Täterschutz! Da findet wieder diese Opfer-Täter-Verkehrung statt, und es ist ein Schlag ins Gesicht von Sexualopfern, dem ausgesetzt zu werden. Wir lehnen das striktest ab. Hier hätten Sie sich mit Ihrem Haus innovativere, bessere Sachen einfallen lassen können, das ist uns mit Punkt und Beistrich auf jeden Fall einmal zu wenig. Es ist eigentlich wirklich eine Schande, dass man hier wieder einmal herumlaviert, genau bei diesem Abschnitt im Strafgesetzbuch, was das Abscheulichste ist.
Man muss eines schon berücksichtigen: Wenn sich heute jemand an Kindern vergeht, dann bekommen die Kinder das nie wieder weg, das ist, so sage ich – vielleicht können Sie jetzt sagen, das ist überzogen, aber es ist trotzdem so –, Mord auf Raten! Es ist Seelenmord auf Raten, das bekommt ein Kind nicht mehr weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Bei so etwas hat, wie gesagt, eine Fußfessel-Hafterleichterung nichts verloren. Darum lehnen wir das schlicht und einfach ab. (Beifall bei der FPÖ.)
12.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
12.22
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! In dieser vorliegenden Gesetzesvorlage geht es um die notwendig gewordene Anpassung der Bestimmungen über den elektronisch überwachten Hausarrest, die sogenannte Fußfessel. Neben der Anpassung von bestehenden Regelungen werden auch neue gesetzliche Grundlagen geschaffen für die Videoüberwachung von Anstalten und die Entsendung von Strafvollzugsbediensteten ins Ausland.
Nun ist die Fußfessel in letzter Zeit vor allem deshalb ins Gerede gekommen, weil Sexualstraftätern von unabhängigen Gerichten die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests gewährt wurde. Ich erinnere aber daran, dass es diese Fußfessel
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