sagen die Balance zwischen den berechtigten Ordnungs- und Regelungsbedürfnissen des Staates einerseits und der möglichst zu erhaltenden Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft andererseits zu finden. Dieses Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 erledigt diese schwierige Aufgabe aus meiner Sicht bravourös. Wenn auch da und dort von keinem großen Wurf zu lesen ist, bin ich der Überzeugung, dass dieser vorliegende Entwurf sehr wohl ein gelungener und wichtiger Schritt zur Stärkung der Effizienz des Kartell- und Wettbewerbsrechts ist.
Die Schwerpunkte wurden schon dargestellt, das erspare ich mir und Ihnen. Ich will nur noch einen Einwand bezüglich der Beweislastumkehr im Bereich der marktbestimmenden Energieversorger vorbringen. Da gab es einfach Bedenken aufgrund der sachlichen Rechtfertigung, aber auch Bedenken verfassungsrechtlicher Natur, wenn man einen Industriezweig ganz speziell behandelt.
Wenn jetzt manche Abgeordnete von ohnehin verhaltensauffälligen Parteien kommen und gleich mit Korruption oder Skandal argumentieren, dann wirft das ein bezeichnendes Licht auf diese Abgeordneten. Es ist auch die Aufgabe des Parlamentes, Gesetze zu beschließen und zu erarbeiten. Möglicherweise kommen Gesetzesänderungen bei Ihnen so zustande, dass irgendjemand lobbyiert oder dass Sie korrupt sind. Bei uns ist das sicherlich nicht der Fall. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Herr Kollege Schönegger, sagt Ihnen der Name Strasser etwas?)
13.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Schönegger, dass es „verhaltensauffällige Parteien“ und Abgeordnete hier im Hohen Haus gibt, wage ich zu bezweifeln. Das haben Sie sicher so nicht gemeint, oder in einem anderen Zusammenhang – davon gehe ich einmal aus. (Ruf bei der SPÖ: Verhaltenskreativ!)
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.
13.34
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen hat vor zwei Jahren eine Studie präsentiert, die die Zukunft der Wettbewerbspolitik in Österreich eingehend untersucht hat. Auf der Basis dieser Studie haben das Justizministerium und das Wirtschaftsministerium Reformvorschläge erarbeitet, mit denen diese Überlegungen umgesetzt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Arbeit liegen Ihnen heute zur Beschlussfassung vor.
Es sind einige wichtige Regelungen vorgesehen, mit denen der Vollzug des Kartell- und Wettbewerbsrechtes im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs verbessert werden soll. Das betrifft zunächst einmal die Übernahme des in Deutschland durchaus erfolgreichen Konzeptes der gemeinsamen Marktbeherrschung durch mehrere Unternehmen. Es wird dazu beitragen, dass die Kartellbehörden in bestimmten Segmenten der sogenannten Collective Dominance besser als bisher Herr werden können.
Darüber hinaus darf ich auf die Neuerungen für
Schadenersatzverfahren verweisen, die sich ebenfalls am deutschen Vorbild
orientieren. Das soll das Private Enforcement, also eine
wichtige Säule bei der Bekämpfung von Kartellen, unterstützen,
oh-
ne dass wir gleich in Situationen geraten, die den Grundwerten des
österreichischen Schadenersatzrechtes zuwiderlaufen.
Ungeachtet dieser Verschärfungen ist es uns freilich auch ein Anliegen gewesen, die von manchen Stellen beklagten Defizite im Geldbußen-Verfahren zu beheben und den Schutz der in ein Kartellverfahren involvierten Unternehmen zu verbessern. Das dient ganz einfach der Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich.
Letztlich sei aus den Neuerungen im Kartellrecht noch die Veröffentlichung von Entscheidungen des Kartellgerichts in der Ediktsdatei erwähnt. Diese Maßnahme soll dem
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