Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 116

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den, unabhängig von der Erwerbsart. Das hätte in den meisten Fällen eine Erhöhung, und das haben wir auch heute schon gehört, um das Zehnfache bedeutet und damit auch eine massive Belastung für österreichische Unternehmen mit sich gebracht.

Bis zum Jahre 2020 stehen 58 000 Klein- und Mittelbetriebe vor einer Betriebsübernah­me, davon mehr als zwei Drittel im eigenen Familienkreis. Massive finanzielle Mehrbe­lastungen hätten dazu geführt, dass eine Betriebsübergabe nahezu unmöglich wäre und damit auch Arbeitsplätze gefährdet worden wären.

Bundesministerin Karl hat erreicht, dass Begünstigungen gerade für die Übergabe im Familienkreis erzielt werden konnten. Das betrifft sämtliche Liegenschaftsübertragun­gen, aber auch Betriebsübergaben – und das unabhängig davon, ob diese Übergabe unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt ist. Weiters wird die Übertragung von Liegen­schaften in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen begünstigt, um so Wachstumsan­reize zu schaffen und die Betriebsfortführung zu unterstützen. Damit wird eine Erleich­terung für Österreichs Unternehmen erzielt, und es wird damit zumindest dazu beige­tragen, dass der jetzige und alte Chef nicht auch der letzte Chef bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.00.37

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Hohes Haus! Im Gegensatz zum Vorredner Dr. Fichtenbauer möchte ich schon festhalten, dass wir natürlich für Vermögenssteuern sind, weil eine Umverteilung in diesem Sinne längst fällig und gesellschaftspolitisch auch angebracht ist. Man sieht in ganz Europa, dass es in diese Richtung geht, nur bei uns ist es ein bisschen schleppend.

Ich glaube aber nicht, dass Grundbuchsgebühren eine Vermögenssteuer sind, sondern Grundbuchsgebühren hat es immer gegeben, auch als Bearbeitungsgebühr für den Staat, der letztendlich eine Dienstleistung erbringt und dafür auch eine Entlohnung ver­langen kann. Daher kann man nicht so grundsätzlich sagen, dass das eine Vermö­genssteuer wäre, sondern es ist durchaus angebracht, dass man da auch Gebühren verlangt.

Ich bin froh darüber, dass es vom Erstentwurf bis zur Letztfassung einige wesentliche Verbesserungen gegeben hat. Der Erstentwurf war viel zu weitgehend und viel zu we­nig bezugnehmend auf Familien- und Unternehmensverhältnisse. Ich glaube, dass das jetzt vernünftig geregelt ist.

Grundsätzlich ist das natürlich in Ordnung, aber ich habe ein bisschen ein Problem mit der Verwaltung des Ganzen. Jetzt wird das in einem an das Finanzamt abgeführt, und das Finanzamt nimmt die Aufteilung vor. Künftig muss man einen eigenen Kostenbe­amten einstellen, der überprüft, ob das der Verkehrswert ist, ob die Ausnahmegegen­stände gegeben sind. Das wird natürlich zu einer Vermehrung der Verwaltung führen. Das hätte man auch etwas einfacher regeln können.

Das Dritte, was ich anmerken möchte: Ich glaube, dass es nicht Sinn und Zweck der Gerichtsgebühren ist, mehr als 70 Millionen € Gewinn zu machen, sondern das sollte eigentlich ein Entgelt für erbrachte Leistungen sein, das im Wesentlichen genau das entgelten soll, was an Leistung erbracht wurde, und es sollte nicht über 70 Millionen € Gewinn erzielt werden. Ich glaube, darüber sollten wir uns wirklich noch unterhalten und das auch in Angriff nehmen, denn das ist dann keine Gebühr mehr, das geht schon in Richtung Steuer, und das wäre falsch. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02

 


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