Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 118

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Begünstigungen sehen wir darüber hinaus auch für gesellschaftliche Restrukturierun­gen von Unternehmen vor.

Ich bin daher der Meinung, dass wir damit nun eine gute Grundlage schaffen, vor allem eine weit, weit bessere Grundlage, als wir sie aufgrund des Verfassungsgerichtshof-Er­kenntnisses ab 1. Jänner 2013 vorfinden würden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.06

14.06.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2036 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.07.3912. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2005 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertrags­gesetz, das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und das Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsge-
setz 2013 – VersRÄG 2013) (2037 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nur vier Redner zu Wort gemeldet sind und wir ehebaldigst wieder zu einer Abstimmung kommen werden.

Als erster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Wunschgemäß sind 4 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


14.08.26

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Menschen mit Behinderungen sind beim Abschluss von privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen oft benachteiligt worden. Sie haben ent­weder keinen Versicherungsvertrag bekommen oder nur zu sehr erhöhten Prämien­zahlungen. Diese Diskriminierung wird nun beseitigt, und ich danke Frau Bundesminis­terin Karl, dass sie sehr rasch diese Gesetzesnovelle ausarbeiten hat lassen und dem Parlament zugeführt hat. Noch im Frühjahr haben wir erst einen entsprechenden Ent­schließungsantrag eingebracht.

Es sollen jetzt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen beseitigt werden, ebenso sollen aber durch die sogenannte Unisex-Regelung auch Dis­kriminierungen in Form erhöhter Zahlungen aufgrund des Geschlechts beseitigt wer­den.

Bei behinderten Menschen muss die Versicherungsgesellschaft, wenn sie erhöhte Prä­mien fordert, auch entsprechende statistische Zahlen vorlegen, und es gibt auch eine


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