Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 140

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Ich möchte hier noch ein paar Worte zum Waffengesetz sagen. Die rechtlichen Voraus­setzungen für den legalen Waffenbesitz regelt, wie wir alle wissen, das Waffengesetz, aber in unzureichender Art und Weise, wie ich meine. Für eine Waffenbesitzkarte ist eine Rechtfertigung erforderlich, für einen Waffenpass ein Bedarf. Nun, generell ist zu sagen, Selbstverteidigung ist ein Rechtfertigungsgrund. Einen Bedarf begründe ich mit dem Vorliegen besonderer Gefahren. Ich bin der Meinung, Selbstverteidigung muss ein Bedarfsgrund werden und einen Rechtsanspruch auf einen Waffenpass begründen.

Was spricht denn dagegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ein unbe­scholtener Staatsbürger im Rechtsstaat Österreich eine Schusswaffe trägt? Das frage ich Sie jetzt, und vielleicht können Sie das auch beantworten, Frau Ministerin. Denn es wird immer nur erschwert. Es muss einmal Schluss damit sein, dass den Bürgern ei­nerseits immer mehr Pflichten auferlegt werden und andererseits immer weniger Rech­te eingeräumt werden. Meiner Meinung nach ist dies auch ein Indikator dafür, welchen Stellenwert die Regierung, der Staat den Bürgern einräumt. Denn wenn man ihm das Vertrauen nicht entgegenbringt, dann ist die Tatsache, dass man jemandem den Zu­gang zu einem Waffenpass für die Selbstverteidigung erschwert, ein Zeichen dafür.

Überzogene Waffenverbote sind meiner Meinung nach kein taugliches Instrument der Kriminalpolitik. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch das Anlassgesetz 1994 an­sprechen, das sogenannte Pumpgun-Verbot. Damals hat ein Psychopath, ein schlim­mer Fall, seine Familie ausgerottet. Es war ein Anlassgesetz. Das war aber ein totaler Fehlschlag. Denn was ist geschehen? – Ein paar hundert wurden abgegeben, 2 000 wurden legalisiert und angemeldet, und weit mehr als 40 000 sind in die Illegalität ver­schwunden. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann es nicht sein. Machen wir hier Gesetze für die Illegalität? Für unbescholtene Bürger gibt es einen schwierigen Zugang zum Waffenpass. Und hier wird mit diesem Anlassgesetz, mit diesem Pumpgun-Verbot der Illegalität zugearbeitet. Das kann es nicht sein. Hier gibt es wirklich noch sehr viel zu ändern, und das müssen wir alle angehen. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


15.27.42

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Bun­desministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren und alle, die bis jetzt an den Fern­sehschirmen ausgeharrt haben! Der 25. November war der erste Tag der „16 Tage ge­gen Gewalt“. Diese „16 Tage“ wurden von der UN ausgerufen. Der erste Tag gegen Gewalt war der internationale Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen. Anlässlich dieses Gedenktages sind sehr viele von uns auf der Straße ge­standen und haben darauf aufmerksam gemacht, dass Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Mädchen kein Kavaliersdelikt ist, und haben auch die Frauenhelpline beworben. (Die Rednerin stellt ein Plakat auf das Rednerpult.) Und hier für Sie alle, damit Sie wissen, wohin Sie sich wenden müssen, wenn Sie oder jemand in Ihrer Umgebung von Gewalt betroffen sind. Die Telefonnummer österreichweit, kostenlos, rund um die Uhr, anonym und vertraulich ist 0800/222 555. Also wenn Sie sich in einem Fall von Gewalt an diese Helpline wenden, bekommen Sie hier Auskunft, Rat und Tat, und das Ganze vertraulich und kostenlos, österreichweit.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt in der Familie, häusliche Gewalt, Gewalt an Frauen ist kein Kavaliersdelikt, passiert aber sehr oft. Gerade hat die Frauenministerin das Frauenbarometer veröffentlicht, und hier sagen 81 Prozent der Befragten – und das Sample waren 1 245 Personen, Männer und Frauen –, dass Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen ziemlich häufig vorkommt. Jede zweite Frau sagt, sie hat schon


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