Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 162

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig. – Bitte.

 


16.44.03

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Westenthaler, ich bin froh darüber, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem unabhängige Richter aufgrund der Gesetzeslage darüber entscheiden, ob ein Mensch bei uns Asyl gewährt bekommt oder nicht. Das möchte ich einmal voranstellen. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt kein  Asyl! Es gibt die Drittstaatenregelung! Rechtsstaatlich!)

Ich bin auch stolz darauf, Herr Kollege Westenthaler, dass in Österreich Menschen Schutz erhalten, wenn sie Schutz brauchen, auch wieder aufgrund von Gesetzeslagen Asyl erhalten, wenn sie tatsächlich Schutz brauchen. Ich denke, es ist gut, dass es in Österreich diese Gesetze gibt. Darum verstehe ich nicht ganz, warum Sie immer von Asylmissbrauch sprechen (Abg. Ing. Westenthaler: Weil die Mehrheit ist Asylmiss­brauch!), denn es wird ja geprüft. Wenn jemand Schutz braucht, dann erhält er auch Asyl.

Die Erhöhung, von der jetzt vom Kollegen Herbert und von Ihnen, Herr Kollege Wes­tenthaler, gesprochen wurde, beträgt bei organisierten Unterkünften genau 2 €, das heißt, diesen Betrag erhalten Organisationen, die Asylwerberinnen und Asylwerber be­treuen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wissen Sie, wie viel ein Mindestpensionist zum Le­ben hat pro Tag?!) 2 € sind das, das ist wirklich kein riesengroßer Betrag, möchte ich einmal sagen, Herr Kollege Westenthaler. Ich denke, wir müssen auch dafür sorgen, dass Menschen bei uns menschenwürdig untergebracht sind. Und dafür braucht es einfach auch ein Budget, und dieses Budget ist seit 2004 nicht erhöht worden. Auch das sollte man den Menschen zu Hause sagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Wir begrüßen diese Lösung, dass die Kostensätze erhöht werden; es sind nur einige Kostensätze, es werden nicht alle Kostensätze erhöht. Ich begrüße auch, Frau Ministe­rin, dass es eine Regelung betreffend die Quotenaufteilung von Asylwerbern in Öster­reich gibt.

Ich möchte nur noch auf ein Problem hinweisen, ich habe es im Ausschuss auch schon angesprochen: Es gibt unterschiedliche Regelungen für Asylwerberinnen und Asylwer­ber, wenn sie einen rechtsgültigen Bescheid haben. Es gibt Bundesländer, die Men­schen sofort aus der Grundversorgung entlassen, auch wenn sie noch bei uns leben oder wohnen dürfen.

In meinem Bezirk gibt es im Moment zwei Fälle von Menschen, die einen negativen Asylbescheid bekommen haben. Ich weiß schon, das BMI ist dafür nicht zuständig, aber für die Grundversorgung ist das BMI zuständig, und diese Menschen erhalten ab dem Tag des negativen Asylbescheids keine finanzielle Unterstützung mehr.

Ich denke, auch da sollten wir eine Lösung finden, denn das ist wirklich nicht mensch­lich, Frau Ministerin. Sie haben es beim Asylgipfel mit den Ländern geschafft, dass die Quoten erfüllt werden, vielleicht schaffen Sie auch eine bundeseinheitliche Regelung für dieses wirklich große Problem. Ich möchte damit nicht die Entscheidungen des Asylgerichtshofes in Frage stellen, ich möchte nur, dass Menschen, solange sie in Ös­terreich leben, nicht von nichts leben müssen. Darum bitte ich Sie wirklich. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Korun gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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