Wir hatten alleine in den letzten fünf Jahren 40 000 straffällige Asylwerber in Österreich. Dann müssen doch auch Sie endlich einmal erkennen und erfassen, dass 0,3 Prozent der Gesamtbevölkerung nicht so einen hohen Kriminalitätsanteil haben können, wenn es anständige Menschen sind, die verfolgt werden und Schutz in Österreich erhalten. Das müssten auch Sie als verblendete Linke irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen, diese Realitäten auch begreifen und auch bereit dazu sein, darauf einzugehen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Genau das sind die Hintergründe, und da geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern um eine Rechtsfrage und um eine Gerechtigkeitsdebatte (Beifall bei der FPÖ), die im Interesse aller anständigen Menschen und vor allen Dingen auch der anständigen Asylwerber geführt werden muss, die zu Recht hier ein Recht auf Asyl haben und denen der Platz weggenommen wird durch solche Leute, die das heilige Recht auf Asyl missbrauchen, was Sie ermöglichen. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)
16.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort wird von der Frau Berichterstatterin auch nicht gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 1958 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einheitlicher Standards in der AsylwerberInnenunterbringung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1701/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), in der Fassung des BGBl. Nr. 117/1980, geändert wird (2048 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
16.57
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Rechtsextremismus in Österreich bewegt sich im europäischen Umfeld, wo die rechtsextreme Ideologie teilweise sogar im Steigen begriffen ist, glücklicherweise auf einem eher niedrigen Niveau. Die 476 im Jahr 2011 verübten rechtsextremen Tathandlungen stellen gegenüber dem Jahr 2010 einen Rückgang um 17 Prozent dar. (Abg. Öllinger: Das glauben Sie selber nicht!) Trotzdem ist jeder Vorfall verachtenswert und mit Vehemenz abzulehnen.
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