Der Abänderungsantrag wurde verteilt, in seinen Grundzügen erläutert und steht daher auch mit in Verhandlung.
Die beiden eingebrachten Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend gesetzliche Maßnahmen zur Senkung überlanger Arbeitszeiten und Schaffung von gesünderen Arbeitsplätzen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2024 d.B.) über die Regierungsvorlage (1983 d.B.) zum Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden.
Begründung
Die vorliegende Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes integriert das Problem psychischer Belastungen und Gefährdungen der Arbeitswelt und daraus folgende Erkrankungen in den ArbeitnehmerInnenschutz. In den Erläuterungen zum Gesetz werden auch die wesentlichen Ursachen für arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen genannt, wie etwa „Arbeitsverdichtung“, „ständige Erreichbarkeit“, „knappe Personalbemessung“ oder „Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit“. Hinter vielen dieser Gründe verbirgt sich das Problem überlanger Arbeitszeiten als eine der größten Belastungen der gegenwärtigen Arbeitswelt. Nimmt man die im Gesetz formulierte Zielsetzung der „verstärkten Prävention psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz“ ernst, dann muss es zur Eindämmung überlanger belastender Arbeitszeiten über dieses Gesetz hinausgehende Maßnahmen geben.
Österreich steht seit Jahren an der EU-Spitze was die geleisteten Überstunden betrifft. Diese sind in den letzten Jahren stark angestiegen und halten sich trotz Krise auf einem hohen Niveau. Ein Fünftel aller unselbständig Erwerbstätigen leisteten 2011 im Durchschnitt zusätzlich zur Vollzeitarbeit noch 8 Überstunden pro Woche. Jede vierte geleistete Überstunde wurde dabei weder zeitlich ausgeglichen noch entlohnt (Statistik Austria 2012). Generell steigt der Druck auf einzelne Beschäftigte, länger und mehr zu arbeiten. Gesundheitliche Probleme und Burn-Out-Situationen sind die Folgen. Mehr als die Hälfte jener Beschäftigten, die regelmäßig Über- und Mehrstunden leisten müssen, ist mit dieser Situation unzufrieden.
Die steuerliche Begünstigung von Überstunden ist ein Haupttreiber der überlangen und gesundheitsbelastenden Arbeitszeiten in Österreich. Auch die letzte große Novelle des Arbeitszeitgesetzes 2007 ermöglichte eine weitere Ausdehnung der maximal zulässigen Höchstarbeitszeiten und mehr Möglichkeiten der Ausweitung der täglichen Normalarbeitszeit. Nur wenn Überstunden für sie weniger attraktiv sind, werden Arbeitgeber umdenken und zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, anstatt die Stammbelegschaft weiter zu überfordern.
Wir fordern den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz dringend auf, endlich dem von ihm schon unzählige Male angekündigten Kampf gegen Überstunden auch Taten folgen zu lassen. Es ist unsinnig, belastende Arbeit steuerlich zu fördern, deren Auswirkungen uns später noch potenzierte Kosten im Gesundheits- und Pensionssystem verursachen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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