Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 188

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momentan, und ich würde vorschlagen, einmal dieses Ergebnis abzuwarten und dann konkret auf dieses Ergebnis aufzubauen. Dann haben wir nämlich Fakten, dann brau­chen wir nicht zu spekulieren, und das wäre, glaube ich, eine gute Grundlage für zu­künftige Entscheidungen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.47.24

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines haben alle meine Vorrednerinnen und Vorredner gemeinsam gehabt: Sie haben erkannt, dass die Zahl der psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz im Zunehmen begriffen ist. Das haben alle erkannt.

Im Zeitraum von 1995 bis 2008 ist die Zahl der Krankenstandstage im Bereich der psy­chischen Erkrankungen um 103 Prozent gestiegen, die Zahl der Fehltage hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht. Das muss uns doch zu denken geben.

Erkannt haben es anscheinend alle, nur ist man halt nicht bereit, diesen Schritt zu ge­hen, um den wirklich erforderlichen ArbeitnehmerInnenschutz zu schaffen. In der der­zeit gültigen Fassung wird die zunehmende Bedeutung der psychomentalen und sozio­emotionalen Belastungen genannt und werden ausdrücklich ArbeitspsychologInnen als geeignete ExpertInnen vorgesehen. Allerdings ist deren Einsatz bisher nur fakultativ vorgesehen.

Frau Kollegin Oberhauser, ich weiß, dass auch Sie die Problematik so sehen und dass Sie mit diesem Kompromiss nicht ganz einverstanden sind. Das habe ich auch beim Kollegen Riepl schon bemerkt, dass ihm das zu wenig weitreichend ist, aber es hat ja der Herr Sozialminister schon gesagt: Das ist halt ein Kompromiss! – Und jetzt hören wir von Herrn Höfinger: Warten wir halt noch ein bisschen, denn da können wir auch noch nicht so richtig und dort müssen wir das eine und das andere noch einfließen las­sen! – Tatsache ist, dass da Handlungsbedarf besteht. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Schatz.)

Wir haben einen Antrag eingebracht, der viel weitläufiger ist als dieser Gesetzentwurf. Ich nehme zur Kenntnis, sehr geehrte Damen und Herren, dass der Wille zu einer Ver­besserung vorhanden ist – das hat Kollege Kickl auch schon erwähnt.

Übrigens: Kollegen Kickls Rede könnte ich 1 : 1 übernehmen; ich bin derselben Mei­nung. Das Einzige, das du nicht erwähnt hast, Kollege Kickl, ist, dass unser Antrag viel weitläufiger ist. (Abg. Kickl: Ja, das tue ich hiermit!) Das ist schon alles. (Beifall beim BZÖ.)

Tatsache ist, dass der Gesetzentwurf zwar die psychische Belastung, die Prävention betont und eine Evaluierung in die richtige Richtung geht, das sage ich auch, aber hin­sichtlich einer verpflichtenden Einbeziehung der ExpertInnen in diesem Bereich ist man halt nur halbherzig vorgegangen. Das war der sogenannte Kompromiss, den der Herr Bundesminister auch schon im Ausschuss erwähnt hat.

In der Prävention muss eine verstärkte Beiziehung von Arbeitspsychologinnen und ‑psy­cho­logen erfolgen. Das minimiert die später notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen und ist sicherlich kostengünstiger, das sagt jeder Experte. Wir müssen weg von einer Reparaturgesellschaft hin zu einer Präventionsgesellschaft. Das ist wichtig, daher fordern wir vom BZÖ eine weitreichendere Gleichstellung der Arbeitspsychologinnen und ‑psychologen als dritte Präventivkraft mit den im ArbeitnehmerInnenschutz vertre­tenen Fachkräften.

 


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