Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 187

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Zu 17 (Art 2 Z 3): Anhebung der Strafen auch im Arbeitsinspektionsgesetz.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


17.43.43

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es stimmt, wir haben die Zahlen vorliegen: Wir haben einen Anstieg an psychischen und psychosomatischen Erkran­kungen, ausgelöst am oder durch den Arbeitsplatz. Dies führt verstärkt zu Frühpensio­nen, führt dazu, dass Menschen beeinträchtigt sind. Und wie wir aus der Erfahrung und auch von den Gerichten her wissen, soll das auch Auslöser oder Verstärker für weitere Erkrankungen sein.

All das sind Dinge, die wir uns nicht wünschen und denen wir alle, glaube ich, ge­meinsam entgegenwirken wollen – daher auch diese Erweiterung im Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzgesetz und der verstärkte Einsatz von Arbeitsmedizinern beziehungsweise auch Arbeitspsychologen in dieser Art und Weise. Deren Hauptauf­gabe wird es sein, die Vorgänge, die Abläufe am Arbeitsplatz, die Arbeitsprozesse, die Aufgaben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu durchleuchten und resultierend daraus die Auswirkungen auf diese Menschen zusammenzufassen.

Im Vordergrund sollen also nicht individuelle Betreuung und Begleitung oder die psy­chologische Therapie oder das Coaching des Einzelnen stehen, sondern primär das Hineinwirken in die einzelnen Betriebe, das Mitwirken an der Ermittlung der Ursachen der psychischen Erkrankungen und dann auch die Beurteilung, wie man den Arbeits­platz verändern kann, was man arbeitsbedingt tun kann, damit diese Menschen nicht einer solch großen Belastung ausgesetzt sind. Gleichzeitig sollen dann auch weiter­führende Maßnahmen gesetzt werden, die helfen, das Ganze zu vermeiden.

Wie bereits erwähnt wurde – das stimmt –, soll dieser Einsatz nicht verpflichtend sein, sondern es soll den Betrieben verstärkt möglich sein, diese Beurteilung in Anspruch zu nehmen.

Ich denke, in diesem Zusammenhang ist es auch wichtig – und auch das ist Inhalt dieses Gesetzes –, dass es eine verstärkte Ausbildung von Arbeitsmedizinern geben wird, was die psychologische Aufarbeitung betrifft, denn wir wissen, momentan stehen nicht genug Arbeitspsychologen zur Verfügung, es müssen erst verstärkt welche aus­gebildet werden – daher auch die begleitende Ausbildung von bereits tätigen Arbeits­medizinern.

Es gibt keine Zustimmung von unserer Seite zu einem verpflichtenden Einsatz von Ar­beitspsychologen. Warum? – Das würde aus unserer Sicht momentan dem konkreten Bedarf widersprechen, das ist ganz klar, und zweitens  (Abg. Kickl: Was hat das für einen Mehrwert? – Abg. Mag. Schatz: Sehr wohl erkennen Sie das!)

Denken wir an die Strukturen, die in der österreichischen Wirtschaft vorhanden sind! Wir haben eine enorme Bandbreite an KMUs, an kleinen und mittleren Unternehmen, und ich glaube, allein deshalb wäre das quantitativ nicht angebracht. Das würde auch zu sehr hohen Kosten führen, die nicht bewältigbar wären. (Abg. Mag. Schatz: Aber die Krankenstände kosten auch!)

Sie wissen aber auch, dass momentan ein Pilotprojekt läuft, nämlich zwischen dem Be­rufsverband der österreichischen Psychologen und der AUVA, der Allgemeinen Unfall­versicherungsanstalt, im Rahmen von fit2work, in dem es um die Evaluierung von Kri­terien für die Beiziehung von Arbeitspsychologen geht. Das ist hochdotiert, das läuft


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