Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 189

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Das ist das Nonplusultra, und so sollte es eigentlich sein. Deshalb wäre es viel ver­nünftiger, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden und nicht Ihrem eigenen! (Hei­terkeit und Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Kickl und Mag. Schatz.)

17.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


17.50.48

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Lieber Kollege Dolinschek, Staatssekretär außer Dienst, Sie müssen wissen, was Kompromisse im Leben sind, oder? Sie waren in einer Regierung und wissen, wie schwierig es manchmal ist (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner), bei Dingen, die man gerne zu 100 Prozent umsetzen würde, nur einen richtigen Schritt zu setzen. Ich glaube, wir sind uns einig darin, dass es der richtige Schritt ist, dorthin zu sehen. (Abg. Öllinger: Es ist immer mit der ÖVP schwierig, das fällt uns auf!)

Eine Forderung sowohl der Arbeiterkammer als auch des ÖGB – Kollege Tumpel hat das wirklich ganz massiv gefordert – ist der verpflichtende Einsatz von Arbeitspsycho­logInnen im Sinne der Arbeitsmedizin. (Abg. Öllinger: Warum ist es immer mit der ÖVP so schwierig?) Und wir haben jetzt gesagt, wir lassen jetzt einmal einen Piloten starten, um zu schauen, wie das mit der Arbeitspsychologie überhaupt geht.

Sehr ketzerisch könnte man sagen: Noch nie waren die Chancen für PsychologInnen so gut wie jetzt, wenn man weiß, wer die Chefin im Psychologenverband ist. Vielleicht gelingt es uns dadurch, die Wertigkeit der Psychologinnen und Psychologen in Ös­terreich auch noch ein bisschen nach oben zu bringen.

Wir von der Sozialdemokratie begrüßen diesen Schritt natürlich als ersten Schritt, tei­len nicht die Meinung, dass man Ärztinnen und Ärzte, Arbeitsmedizinerinnen und Ar­beitsmediziner zu allem und mit allem aufschulen kann. Ich meine, dass sie wichtige und wertvolle Dienste leisten. Wir alle wissen von vielen ArbeitsmedizinerInnen, wie wichtig deren Tätigkeit ist, allerdings glaube ich nicht, dass sie in der Frage von psy­chosozialer Medizin, von psychosomatischen Erkrankungen, psychiatrischen Erkran­kungen nicht die Hilfe von Psychologen brauchen könnten – vor allem, wenn man sieht, was Ärztinnen und Ärzte im Zuge der Gesundheitsreform alles können: Sie kön­nen Karikaturen zeichnen, sie können das Totenleintuch aus dem Fenster hängen, sie können sich auf die Straße stellen. Aber ich glaube, im psychologischen Bereich schaf­fen sie das nicht.

In diesem Sinne werden wir weiter dranbleiben, dass ArbeitspsychologInnen auf jeden Fall auch ihren Stellenwert bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: In der ÖVP gibt es doch auch vernünftige Leute!)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruck­berger. – Bitte.

 


17.53.01

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz geändert werden: Dieses Gesetz sollte eigentlich auf die Gegebenheiten der Arbeitswelt reagie­ren und auch erforderliche Vorbereitungen treffen.

Wir wissen, dass die Zahl der Krankenstände in den letzten Jahren massiv gestiegen ist, wobei psychische Störungen im Vordergrund stehen. Gründe für Burn-out sind auch Mobbing und Bossing, und gerade Burn-out übernimmt in diesem Bereich die Oberhand.

 


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