Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 190

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Es sind psychosomatische Erkrankungen, die aber auch zu Langzeitkrankenständen führen. Im schlimmsten Fall kann es auch zu Invalidität kommen.

Es kommt dann oft auch noch Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch dazu – ich weiß, das ist jetzt nicht das Thema, aber ich glaube, man sollte das trotzdem auch ansprechen, denn es geht dabei um Menschen, die Angst haben und aus Angst zu Tabletten oder zu Alkohol greifen.

Laut Arbeitsinspektion zählen derzeit Zeit- und Termindruck und Mobbing zu den be­kanntesten psychosozialen Belastungen. Das heißt, es sind Maßnahmen gefragt, Prä­ventionsmaßnahmen wie eine Verbesserung oder Optimierung der Arbeitsabläufe, der Arbeitsanforderungen, der Arbeitsorganisation, sprich der Gestaltung der Arbeitszeit, sowie eine Verbesserung der sozialen Beziehungen und auch der Arbeitsumgebung. Diese Maßnahmen wären ein Schritt in die richtige Richtung, wobei man da natürlich auch die Kostenfrage einmal klären muss.

In dieser Gesetzesnovelle geht es auch um die Erhöhung des Strafrahmens. Wir mei­nen, dass Strafen nicht wirklich das geeignete Instrument sind. Strafen bringen uns nicht weiter.

Der Erhöhung der Strafen für die Nichtbefolgung von Auflagen der Arbeitsinspektion um 15 Prozent und auch der Verwaltungsstrafen auf bis zu 16 659 € im Wiederho­lungsfall erteilen wir eine klare Absage. (Abg. Mag. Schatz: Das ist der Arbeitnehmer­schutz von Stronach!)

17.55

17.55.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir gelangen nun zur Abstimmung und stimmen über jeden Ausschussantrag ge­trennt ab.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeits­inspektionsgesetz geändert werden, in 1983 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, danach über die vom er­wähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung der neuen Ziffern 38a, 38b, 40a bis d, 41a bis c, 43a, 44a sowie 45a in Artikel 1.

Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 Ziffern 12, 45, 86 und 89 sowie Artikel 2 Ziffer 3 eingebracht.

Wer hiefür stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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