über die Art und Weise, wie die Diskussion sowohl zum vorherigen Tagesordnungspunkt als auch zum jetzigen gelaufen ist, gefreut habe, und zwar deshalb, weil sie sich bei aller Unterschiedlichkeit – dass man eben gerne ein bisschen mehr hätte durchsetzen wollen, das trifft wahrscheinlich auf jeden von uns zu – doch sehr eng und sehr nahe an der Sache bewegt hat.
Das hat sich wohltuend von der Diskussion unterschieden, die vor gar nicht so langer Zeit über das Thema Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension politisch und auch öffentlich geführt wurde. Da wurde nämlich so getan, als wären alle, die in die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension gehen, Tachinierer, Leute, die eigentlich gar nicht arbeiten wollen. Da hat es schon eine komische Diskussion gegeben, bei der man infrage gestellt hat, ob die Menschen wirklich krank sind.
Ich glaube, mit den heutigen Diskussionen und Beschlussfassungen – zum Ersten zum Arbeitnehmerschutzgesetz, wo wir einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Prävention getan haben, und zum Zweiten mit den Maßnahmen im Sozialrechts-Änderungsgesetz – sind wichtige Schritte gesetzt worden, um das Ganze in eine seriöse Debatte zu führen und ausgehend davon weitere wesentliche Schritte zu machen.
Fakt ist aber auch – das haben Vorredner schon gesagt –: Wenn all das aufgeht, was wir uns vornehmen, heißt das noch lange nicht, dass die Menschen, wenn sie dann rehabilitiert sind, automatisch einen Job haben. Es braucht daher auch an dieser Ecke entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten. Es braucht Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, damit Menschen, die krank sind, Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, wieder integrierbar sind, aber es braucht auch Arbeitsplätze, es braucht Jobs für über 50-Jährige.
Da gibt es in der letzten Zeit einen positiven Trend, ich hoffe, er ist auch nachhaltig. Die Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen hat sich nicht mehr so negativ entwickelt, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Aber – ich verrate da auch kein Geheimnis – wir haben ja im Rahmen der Sozialpartner-Aktivitäten seinerzeit in Bad Ischl zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters auch darüber diskutiert, dass wir eben nicht nur sozialversicherungsrechtliche Änderungen brauchen, sondern dass wir auch andere Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich benötigen, allen voran die Bonus-Malus-Regelung. Diese ist auf Sozialpartnerebene vereinbart, und ich würde mich sehr freuen, wenn in einem nächsten Schritt sowohl die Bonus-Malus-Regelung als auch vielleicht ein Experience Rating kommt, dass also jene Unternehmen, die einen unterdurchschnittlichen Anteil von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigen, etwas zahlen müssen und Unternehmen, die einen überdurchschnittlichen Anteil von älteren ArbeitnehmerInnen beschäftigen, Geld erhalten.
Ich glaube, dass mit diesen Maßnahmen, die schon Teil von Sozialpartnerverhandlungen und -vereinbarungen sind beziehungsweise waren, weitere Schritte gesetzt werden, um nicht nur die medizinisch-gesundheitliche Seite, sondern auch die arbeitsmarkttechnische Seite abzudecken. Ansonsten, glaube ich, ist ein guter und wichtiger Schritt gelungen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.38
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
18.38
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu einem kleinen Punkt im Abänderungsantrag der Regierungsparteien zur Regierungsvorlage Stellung nehmen, nämlich zum Thema Kurzarbeit.
Am 20. November hatten wir eine Sitzung des Sozialausschusses. Wir haben seit Monaten steigende Arbeitslosenzahlen, der Höhepunkt der jetzigen Krise ist noch nicht
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