Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 210

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Den zweiten Antrag vom Kollegen Hofer werden wir auch unterstützen. Wenn jemand nachweislich 50 Prozent invalide ist und 40 Jahre gearbeitet hat, dann ist für mich klar, dass er dann abschlagsfrei in Pension gehen kann. Das ist für mich ein Punkt, der glasklar ist. Da muss man einfach den Hebel ansetzen, weil diese Menschen sowieso ein Problem haben, wieder einen Job zu finden, und wenn sie dann gearbeitet haben, dann sind 40 Jahre wirklich genug. Das ist ein Antrag, den wir unterstützen werden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.31.59

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so. Ich habe das auch nicht gewusst, aber als ich nach meinem Unfall damals sechs Monate lang im Weißen Hof untergebracht war, ha­ben mir jüngere Kollegen erzählt, sie kommen danach in ein Altenwohn- und Pflege­heim.

Es gibt sehr, sehr viele Heime, die wirklich bestens ausgestattet sind und wo für Senio­ren, für ältere Menschen sehr, sehr viel gemacht wird. Stellen Sie sich aber vor, Sie sind ein junger Mensch, vielleicht 30 Jahre alt, und leben 40 Jahre lang in einem Alt­wohn- und Pflegeheim, knüpfen dann endlich Kontakte, freunden sich auch mit den äl­teren Kollegen an und erleben dann immer wieder, dass ein Kontakt nach dem ande­ren verstirbt! Das ist wirklich ein ganz, ganz schwerer Weg, den man gehen muss.

Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie sind nicht unmittelbar zuständig, aber Sie haben mir gesagt, Sie werden mit den Landeshauptleuten über dieses Thema sprechen. Ich glaube, das ist wirklich wichtig. Da kann man sehr viel tun, und man kann sehr vielen Menschen das Leben wesentlich erleichtern, wenn man eine altersgerechte Unterbrin­gung organisieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Punkt, den ich kurz ansprechen will, ist eben diese Verwaltungsvereinfachung, die wir beantragt haben, nämlich dass die Behindertenausweise vom Bundessozialamt ausgestellt werden und dass man davon abgeht, dass der Ausweis nach § 29b nicht vom Bundessozialamt, sondern vom Magistrat oder der BH ausgestellt wird. Ich habe gehört, das ist in der Umsetzung, das soll Mitte nächsten Jahres kommen. Ich finde es trotzdem eigenartig, wenn man sagt: Das ist in Ordnung, das wollen wir, und dann den Antrag ablehnt. Das ist ein anderer Zugang zum parlamentarischen Alltag.

Ein weiterer Punkt, den viele nicht verstanden haben oder anfangs nicht verstehen können, wenn sie sich mit dem Thema weniger auseinandersetzen, ist, dass nun auch blinde und sehbehinderte Menschen einen Ausweis gemäß § 29b bekommen sollen. Die meisten fragen sich, warum ein blinder Mensch, der ja sowieso nicht mit dem Auto fährt, einen Parkausweis bekommt. Tatsache ist, dass die Sehbehinderung sich auch auf das Gehen auswirkt, und es soll verhindert werden, dass jemand, wenn er eben mit dem Auto eines Bekannten gefahren wird, dann irgendwo aussteigen und weit gehen muss, um zum Ziel zu gelangen. Daher ist auch das eine sehr, sehr positive Maßnah­me, die umgesetzt wird, dass künftig auch blinde und sehbehinderte Menschen einen entsprechenden Parkausweis erhalten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Köfer.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


18.34.52

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne das wiederholen, was ich auch schon in der Ausschussdebatte gesagt habe, nämlich dass ich mich wirklich


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