Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird (2096/A), wird wie folgt geändert:
Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2002, wird wie folgt geändert:
„In § 3 wird folgender Satz angefügt:
Ertragsteuerrechtlich gelten auf Grund der Zusammenlegung von Gebietskörperschaften übertragene Wirtschaftsgüter als unentgeltlich übertragen.““
Begründung
Die Ergänzung des § 3 dient der Klarstellung. Damit ist sichergestellt, dass, wenn Wirtschaftsgüter im Zuge der Zusammenlegung von zwei oder mehreren Gebietskörperschaften auf die Nachfolgegebietskörperschaft übertragen werden, die Nachfolgegebietskörperschaft die Buchwerte ihrer Rechtsvorgängerinnen fortführen darf.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.56
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spreche zum Tagesordnungspunkt 40, Strukturänderungsfonds. Ich habe vorhin mit Interesse die Ausführungen des Kollegen Stummvoll vernommen, wo er in einem fast weinerlichen Vortrag bejammert hat, wie schlecht es den Trafikanten gehe, und gesagt hat, dass die Regierungsparteien daher einen Entschließungsantrag einbringen wollen, um entsprechende Hilfestellung mit Stilllegungsprämien und Überbrückungshilfen zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen um die Bedeutung der Trafiken im ländlichen Raum: die Bedeutung als Nahversorger, die Bedeutung als Ort der Kommunikation, aber auch die Bedeutung für viele Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Familien, die dort Jobs finden, die dort Beschäftigung finden. Aber was Sie von dieser Regierung machen, das ist wirklich hanebüchen.
Zunächst machen Sie es den Trafikanten nahezu unmöglich, ordentlich zu wirtschaften – es gibt immer strengere Auflagen, Tabakgesetz, Knebelungsverträge, kaum Gewinnspannen –, dann schauen Sie, wie die kleinen Trafiken nach der Reihe zusperren, und dann versucht man, sie irgendwie hinüberzuretten oder mit irgendwelchen Prämien stillzulegen.
Das ist der komplett falsche Weg, und das Schlimmste dabei ist, dass Sie auch mit dem Vertreter in der Wirtschaftskammer, dem Herrn Trinkl, nicht gerade einen Freund, sondern einen Feind der kleinen Trafiken haben. Er setzt sich für große Trafiken mit großen Umsätzen ein, lässt aber die kleinen im Regen stehen. Das ist für mich ein völlig falscher Zugang. Und dann machen Sie auch noch den Trafiken Konkurrenz, indem Sie die Lotto-Toto-Geschäftsstellen überall in Österreich breit streuen, um auch diese sichere Einnahmequelle weiter auszudehnen und den Trafikanten wegzunehmen.
Das ist die falsche Politik, wenn man in diesem Bereich ein staatliches Monopol aufrechterhalten will und das auch tut, denn sonst müssen Sie den Trafikanten die Freiheit geben, als Unternehmer tätig werden zu können.
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