Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 255

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbe­gleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird (2096/A), wird wie folgt geändert:

Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2002, wird wie folgt geändert:

„In § 3 wird folgender Satz angefügt:

Ertragsteuerrechtlich gelten auf Grund der Zusammenlegung von Gebietskörperschaf­ten übertragene Wirtschaftsgüter als unentgeltlich übertragen.““

Begründung

Die Ergänzung des § 3 dient der Klarstellung. Damit ist sichergestellt, dass, wenn Wirt­schaftsgüter im Zuge der Zusammenlegung von zwei oder mehreren Gebietskörper­schaften auf die Nachfolgegebietskörperschaft übertragen werden, die Nachfolgege­bietskörperschaft die Buchwerte ihrer Rechtsvorgängerinnen fortführen darf.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.56.58

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spre­che zum Tagesordnungspunkt 40, Strukturänderungsfonds. Ich habe vorhin mit Inter­esse die Ausführungen des Kollegen Stummvoll vernommen, wo er in einem fast wei­nerlichen Vortrag bejammert hat, wie schlecht es den Trafikanten gehe, und gesagt hat, dass die Regierungsparteien daher einen Entschließungsantrag einbringen wollen, um entsprechende Hilfestellung mit Stilllegungsprämien und Überbrückungshilfen zu geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen um die Bedeutung der Trafiken im ländlichen Raum: die Bedeutung als Nahversorger, die Bedeutung als Ort der Kommu­nikation, aber auch die Bedeutung für viele Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Familien, die dort Jobs finden, die dort Beschäftigung finden. Aber was Sie von dieser Regierung machen, das ist wirklich hanebüchen.

Zunächst machen Sie es den Trafikanten nahezu unmöglich, ordentlich zu wirtschaf­ten – es gibt immer strengere Auflagen, Tabakgesetz, Knebelungsverträge, kaum Ge­winnspannen –, dann schauen Sie, wie die kleinen Trafiken nach der Reihe zusperren, und dann versucht man, sie irgendwie hinüberzuretten oder mit irgendwelchen Prä­mien stillzulegen.

Das ist der komplett falsche Weg, und das Schlimmste dabei ist, dass Sie auch mit dem Vertreter in der Wirtschaftskammer, dem Herrn Trinkl, nicht gerade einen Freund, sondern einen Feind der kleinen Trafiken haben. Er setzt sich für große Trafiken mit großen Umsätzen ein, lässt aber die kleinen im Regen stehen. Das ist für mich ein völ­lig falscher Zugang. Und dann machen Sie auch noch den Trafiken Konkurrenz, indem Sie die Lotto-Toto-Geschäftsstellen überall in Österreich breit streuen, um auch diese sichere Einnahmequelle weiter auszudehnen und den Trafikanten wegzunehmen.

Das ist die falsche Politik, wenn man in diesem Bereich ein staatliches Monopol auf­rechterhalten will und das auch tut, denn sonst müssen Sie den Trafikanten die Freiheit geben, als Unternehmer tätig werden zu können.

 


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