Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 254

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Der Initiativantrag 2096/A bezieht sich auf die eingangs erwähnten Empfehlungen und damit die im Budgetbegleitgesetz 2001 geschaffenen Sonderregelungen für die Aus­gliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts. Mit der Annahme des Initiativantrages schaffen wir mehr als zehn Jahre nach diesen Sonderregelungen für die Ausgliederung in gleicher Weise die Steuerbefreiung für die Rückeingliederung.

Mit dem Abänderungsantrag, der auch im Ausschuss bereits angenommen wurde, wird eine Steigerung der Verwaltungseffizienz dadurch erzielt, dass die durch die Gemein­dezusammenlegungen anfallenden Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte von den Ge­bühren und Verkehrsteuern befreit werden.

Aber Handlungsbedarf besteht noch weiter, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen zum Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbe­gleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird (2096/A), in der Fassung des Ausschussberichts (2098 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbe­gleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der ‚Körperschaften öffentlichen Rechts‘ geändert wird (2096/A), wird wie folgt geändert:

Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2002, wird wie folgt geändert:

‚In § 3 wird folgender Satz angefügt:

Ertragsteuerrechtlich gelten auf Grund der Zusammenlegung von Gebietskörperschaf­ten übertragene Wirtschaftsgüter als unentgeltlich übertragen.‘“

*****

Ich ersuche Sie, auch diesem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben, weil wir damit mehr Effizienz in die Verwaltung bringen, und ich glaube, das ist ein gemeinsa­mes Anliegen, das wir in diesem Haus tragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen

zum Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbe­gleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird (2096/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (2098 d. B.)

 


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