Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 271

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2068/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.21.1046. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, zu­letzt geändert durch BGBl. 50/2012, geändert wird (2070/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 46. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger, erhält das Wort. – Bitte.

 


22.21.34

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Ich weiß schon, dass es jetzt wahrscheinlich sehr schwierig ist, hier noch eine Debatte führen zu wollen. Ich will Sie auch nicht lange belästigen. Im Prinzip geht es darum, dass Kollege Muchitsch im Sommer eine, wie ich glaube, wichtige Frage für den Arbeitnehmerschutz angespro­chen hat, nämlich den Umstand, dass Personen – ihm ist es um die Bauarbeiter ge­gangen –, die im Freien arbeiten müssen, vor extremen Hitzebedingungen – die in den nächsten Jahren sicher zunehmen werden – nicht ausreichend geschützt sind, und zwar vor den Begleitumständen dieser besonderen Hitze.

Im Freien herrscht natürlich eine besondere Hitze durch die direkte Sonneneinstrah­lung et cetera. Wir haben diesbezüglich einen Antrag vorbereitet, der sich nicht nur auf die Bauarbeiter bezieht – Kollege Muchitsch hat das große Los gezogen –, weil wir ja heute schon bei einem entsprechenden Tagesordnungspunkt die Hitze für Bauarbeiter als Schlechtwetter definiert haben. Das ist sozusagen von der Definition her ein ge­wisses Problem. Man hätte statt „Schlechtwetter“ „Wetter“ schreiben können, dann sähe die Sache zumindest in der Benennung etwas freundlicher aus.

Es ist gut, dass es diese Regelung für die Bauarbeiter gibt, aber es gibt noch andere Gruppen, die im Freien arbeiten müssen, und für diese wollen wir diesen Antrag ent­sprechend diskutiert wissen. (Beifall bei den Grünen.)

22.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


22.23.18

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Antrag des Kollegen Öllinger soll der § 66 Abs. 3 des ArbeitnehmerInnen­schutzgesetzes um den Terminus „Hitze“ erweitert werden. Heute haben wir schon be­schlossen, dass das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz den Terminus „Hitze“ nunmehr vorsieht. Damit ist schon ein Teilschritt in diesem Sinne erfolgt.

Weiters soll ein Abs. 4 dem § 66 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes hinzugefügt werden, in dem genau festgelegt sein soll, dass ab 32 Grad Hitze und mehr eine zwei­stündige Unterbrechung der Arbeiten möglich sein wird. Wir sind der Meinung, dass diese Festlegung auf 32 Grad und mehr eigentlich nicht ausreichend sachgemäß ist, da auf die Arbeitsbedingungen auch noch wesentliche, andere Einflüsse einwirken, wie die Arbeitsschwere et cetera, und um diese auch dahin gehend erweitert werden sol­len.

 


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